Intensive Diskussion

Verminderte Werthaltigkeit

Neubiberg · Die Gemeinde Neubiberg bietet seit geraumer Zeit bei der Auflage neuer Bebauungspläne auch intensive Informationsrunden für ihre Bürger. Intensiv wird dabei mitunter auch diskutiert. Jüngst warf der Bebauungsplan Nummer 78 für das Areal zwischen der südlichen Kyffhäuserstraße, östlich der Cramer-Klett-Straße, dem Gymnasium Neubiberg und westlich der Kyffhäuserstraße 30 intensive Nachfragen auf.

Hintergrund: Der im Vorentwurf gebilligte, entsprechende Bebauungsplan weist die Zone als allgemeines Wohngebiet aus. Damit verbunden sind strikte Vorgaben für die zulässige Firsthöhe (maximal 9,7 Meter), der Anzahl der Vollgeschoße (höchstens zwei) und hinsichtlich rein symetrischer Dächer. Auch die Grundflächenzahl ist seitens der Gemeinde exakt festgezurrt. Die Vorgaben zur Bebauungsdichte riefen bei der Informationsveranstaltung viele Skeptiker auf den Plan. Über ein Dutzend Bürger forderten in Einsprüchen von der Gemeinde eine entsprechende Anhebung der Grundflächenzahl. Diese sei von der Gemeinde Neubiberg für das beschriebene Gelände mit Werten zwischen 0,245 und 0,254 zu niedrig bemessen. Auf einen Wert von über 0,3 soll aus Sicht der Beschwerdeführer dieser Wert angehoben werden, der das Verhältnis der Bebauungsdichte im Verhältnis zur Verfügung stehenden Fläche beziffert. »Vermögensschädigend« sei das Vorgehen der Gemeinde, kritisierten örtliche Grundeigner. Besonders erbost war man seitens der Grundeigentümer über den Umstand, dass etwa für jeweils 280 Quadratmeter Grundfläche nur jeweils die Bebauung mit einer Wohnung erlaubt sein soll. Grundeigentümer und potentielle künftige Bauherren fürchten so um die volle Werthaltigkeit ihrer Flächen und Häuser. Unverständnis herrschte unter den Bürgern auch über den Umstand, dass benachbarte Bebauungsplanflächen wie etwa an der Tannenstraße (Bebauungsplan 82) liberaler für Bauherren ausgestaltet seien. Will heißen, dort dürften bereits für 240 Quadratmeter Grundfläche je eine neue Wohnung entstehen.

Bei der Gemeinde verweist man auf die unterschiedlichen Ausgangslagen in den jeweiligen Bebauungsplangebieten. Bürgermeister Günter Heyland hatte in der Vergangenheit wiederholt darauf verwiesen, dass unterschiedliche Gegebenheiten auch unterschiedliche kommunalplanerische Lösungsansätze nötig machten. Aussichtslos sind die Einsprüche der örtlichen Eigentümer aber nicht. Im weiteren Planungsverfahren wird auch der Gemeinderat noch über die Vorgaben zu befinden haben. In der Vergangenheit wurde hierzu im Rat bisweilen intensiv diskutiert. RedN

Artikel vom 15.06.2018
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