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Oberschleißheim · Öffentliche Sitzungen
Oberschleißheim · Aus der öffentlichen Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 10.04.2018; aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 17.4.2018:
Aus der öffentlichen Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 10.04.2018
Schaffung eines zweiten Fußgängerüberweges
in der Prof.-Otto-Hupp-Straße
In der letzten UVA Sitzung
wurde beschlossen, in der Prof.-Otto-Hupp-Straße einen weiteren Fußgängerüberweg
auf Höhe des Eingangs zum Seniorenpark zu schaffen. Die Umsetzung ist aber
aus verschiedenen Gründen praktisch nicht möglich und aus Gründen der Verkehrssicherheit
als sehr problematisch anzusehen.
Der Arbeitskreis Schulwegsicherheit
hatte bereits vor der Schaffung eines zweiten Fußgängerübergangs aus verschiedenen
Gründen abgeraten. Der Zebrastreifen mündet auf der Straßensüdseite direkt
vor privaten Stellplätzen. Die Nutzer müssten dann rückwärts direkt neben
dem Zebrastreifen ausparken, was zusätzliche Gefährdungssituationen entstehen
ließe. Hinzu käme dann auch noch ein Beleuchtungsmast, was die Nutzung der
privaten Stellplätze zusätzlich erschweren würde. Die Haltemöglichkeit für
Krankentransporte und gehbehinderte Personen vor dem Eingang zum Seniorenpark
zu unterbinden, kann auch nicht als zielführend angesehen werden.
Der Arbeitskreis Verkehrssicherheit hatte daher zusammenfassend festgestellt,
dass an dieser Stelle keine Veränderung möglich ist. Es gibt zwei sichere
Fuß- und Radwege. Die Schüler müssen sowohl von den Eltern als auch den
Lehrern darauf aufmerksam gemacht werden, dass diese Wege genutzt werden
müssen. Aber auch unabhängig davon ist im Bereich des vorgesehenen zweiten
Fußgängerüberweges die Sicht auf beide Fahrtrichtungen aufgrund der Verschwenkung
der Straße und des geltenden Halteverbotes ausgesprochen gut, sodass eine
Querung der Fahrbahn an dieser Stelle auch ohne Zebrastreifen relativ gefahrlos
möglich ist.
Nach kurzer divergierender Diskussion
erging folgender Beschluss:
»Der Umwelt- und Verkehrsausschuss
beschließt, in der Prof.-Otto-Hupp-Straße auf Höhe des Eingangs zum Seniorenpark
einen zusätzlichen Fußgängerüberweg in Verlängerung des Fußweges in der
Heinz-Katzenberger-Straße, soweit dies technisch und rechtlich möglich ist,
zu schaffen.«
Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 17.4.2018
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Glyphosatfreie Gemeinde Oberschleißheim
Mit Schreiben
vom 11.03.2018 beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Der Gemeinderat möge beschließen:
1. Die Gemeinde Oberschleißheim verzichtet bei allen gemeindeeigenen
bzw. unter ihrer und vereinsgelenkten Bewirtschaftung stehenden Flächen,
auf den Einsatz von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat.
2.
Die Gemeinde Oberschleißheim verpflichtet vertraglich die Unternehmen, die
Aufträge der Gemeinde zur Pflege von Grün-, Sport und Verkehrsflächen erhalten,
entsprechend auf einen Glyphosatverzicht. Bei laufenden Verträgen wird auf
eine freiwillige Einigung hingewirkt. Gleiches gilt auch für kirchliche
Grundstücke sowie Bahngrund.
Begründung:
1.
Glyphosat ist das in Deutschland und der Welt am häufigsten eingesetzte
Pflanzengift; es wird auf 40 Prozent der deutschen Ackerflächen eingesetzt.
2. Glyphosat schädigt das Bodenleben, fördert krankheitserregende Pilze,
beeinträchtigt die Aufnahme von Mikronährstoffen sowie sie Krankheitsabwehr
der Pflanzen.
3. Der Einsatz von Glyphosat ist billig und bequem.
Glyphosat fördert die Industrialisierung der Landwirtschaft. Aber: Glyphosat
lässt sich vollständig und oftmals kostenneutral ersetzen.
4.
Die Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
hat Glyphosat als »wahrscheinlich krebserregend beim Menschen« eingestuft.
5. Einige Bundesländer (Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz
und Hessen) haben in Reaktion auf die IARC-Einstufung Erlasse gegen die
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Glyphosatanwendungen auf Nichtkulturland
(u.a. im kommunalen Bereich) erlassen.
6. 70 Prozent der Deutschen
sind für ein Verbot von Glyphosat. Mehr als 1 Mio. EuropäerInnen haben die
Europäische Bürgerinitiative »Verbot von Glyphosat und Schutz der Menschen
und der Umwelt vor toxischen Pestiziden« unterschrieben.
7. Anmerkung der Verwaltung:
Für den Gemeindebauhof besteht bereits seit Ende der 1980er Jahre ein generelles
Verbot des Einsatzes von Herbiziden. Bekämpfungsmaßnahmen werden mechanisch
durchgeführt.
Bei den Pflegearbeiten für Grünanlagen, die durch
Fremdfirmen ausgeführt werden, ist die Wildkrautbeseitigung aus Staudenbeeten
oder unter Strauchpflanzungen als „hacken und zupfen“ oder „ausmähen“ ausgeschrieben.
Der Einsatz von Herbiziden ist vertraglich nicht ausdrücklich untersagt,
wurde aber ersichtlich in der Vergangenheit vermieden (Ausnahme: Randbereiche
im Friedhof – Alternativen müssten mit dem Auftragnehmer abgeklärt werden).
In den Pachtverträgen landwirtschaftlicher Flächen ist bzgl.
Einsatz von Spritzmitteln nichts geregelt. (…)
Auf die Bearbeitung
von Flächen außerhalb des Eigentums der Gemeinde (Kirche, Bahn) hat die
Gemeinde keinerlei Einfluss.
Beschluss:
Der
Umwelt- und Verkehrsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:
1. »Die Gemeinde Oberschleißheim verzichtet bei allen gemeindeeigenen bzw.
unter ihrer und vereinsgelenkten Bewirtschaftung stehenden Flächen, auf
den Einsatz von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat.«
2. »Die
Gemeinde Oberschleißheim verpflichtet vertraglich die Unternehmen, die Aufträge
der Gemeinde zur Pflege von Grün-, Sport und Verkehrsflächen erhalten, entsprechend
auf einen Glyphosatverzicht. Bei laufenden Verträgen wird auf eine freiwillige
Einigung hingewirkt. Gleiches gilt auch für kirchliche Grundstücke sowie
Bahngrund.«
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