Oberschleißheim · Öffentliche Sitzungen

Oberschleißheim · Aus der öffentlichen Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 10.04.2018; aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 17.4.2018:

Aus der öffentlichen Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 10.04.2018

Schaffung eines zweiten Fußgängerüberweges in der Prof.-Otto-Hupp-Straße
In der letzten UVA Sitzung wurde beschlossen, in der Prof.-Otto-Hupp-Straße einen weiteren Fußgängerüberweg auf Höhe des Eingangs zum Seniorenpark zu schaffen. Die Umsetzung ist aber aus verschiedenen Gründen praktisch nicht möglich und aus Gründen der Verkehrssicherheit als sehr problematisch anzusehen.
Der Arbeitskreis Schulwegsicherheit hatte bereits vor der Schaffung eines zweiten Fußgängerübergangs aus verschiedenen Gründen abgeraten. Der Zebrastreifen mündet auf der Straßensüdseite direkt vor privaten Stellplätzen. Die Nutzer müssten dann rückwärts direkt neben dem Zebrastreifen ausparken, was zusätzliche Gefährdungssituationen entstehen ließe. Hinzu käme dann auch noch ein Beleuchtungsmast, was die Nutzung der privaten Stellplätze zusätzlich erschweren würde. Die Haltemöglichkeit für Krankentransporte und gehbehinderte Personen vor dem Eingang zum Seniorenpark zu unterbinden, kann auch nicht als zielführend angesehen werden.
Der Arbeitskreis Verkehrssicherheit hatte daher zusammenfassend festgestellt, dass an dieser Stelle keine Veränderung möglich ist. Es gibt zwei sichere Fuß- und Radwege. Die Schüler müssen sowohl von den Eltern als auch den Lehrern darauf aufmerksam gemacht werden, dass diese Wege genutzt werden müssen. Aber auch unabhängig davon ist im Bereich des vorgesehenen zweiten Fußgängerüberweges die Sicht auf beide Fahrtrichtungen aufgrund der Verschwenkung der Straße und des geltenden Halteverbotes ausgesprochen gut, sodass eine Querung der Fahrbahn an dieser Stelle auch ohne Zebrastreifen relativ gefahrlos möglich ist.

Nach kurzer divergierender Diskussion erging folgender Beschluss:
»Der Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, in der Prof.-Otto-Hupp-Straße auf Höhe des Eingangs zum Seniorenpark einen zusätzlichen Fußgängerüberweg in Verlängerung des Fußweges in der Heinz-Katzenberger-Straße, soweit dies technisch und rechtlich möglich ist, zu schaffen.«

Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 17.4.2018

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Glyphosatfreie Gemeinde Oberschleißheim
Mit Schreiben vom 11.03.2018 beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Der Gemeinderat möge beschließen:
1. Die Gemeinde Oberschleißheim verzichtet bei allen gemeindeeigenen bzw. unter ihrer und vereinsgelenkten Bewirtschaftung stehenden Flächen, auf den Einsatz von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat.
2. Die Gemeinde Oberschleißheim verpflichtet vertraglich die Unternehmen, die Aufträge der Gemeinde zur Pflege von Grün-, Sport und Verkehrsflächen erhalten, entsprechend auf einen Glyphosatverzicht. Bei laufenden Verträgen wird auf eine freiwillige Einigung hingewirkt. Gleiches gilt auch für kirchliche Grundstücke sowie Bahngrund.

Begründung:
1. Glyphosat ist das in Deutschland und der Welt am häufigsten eingesetzte Pflanzengift; es wird auf 40 Prozent der deutschen Ackerflächen eingesetzt.
2. Glyphosat schädigt das Bodenleben, fördert krankheitserregende Pilze, beeinträchtigt die Aufnahme von Mikronährstoffen sowie sie Krankheitsabwehr der Pflanzen.
3. Der Einsatz von Glyphosat ist billig und bequem. Glyphosat fördert die Industrialisierung der Landwirtschaft. Aber: Glyphosat lässt sich vollständig und oftmals kostenneutral ersetzen.
4. Die Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Glyphosat als »wahrscheinlich krebserregend beim Menschen« eingestuft.
5. Einige Bundesländer (Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Hessen) haben in Reaktion auf die IARC-Einstufung Erlasse gegen die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Glyphosatanwendungen auf Nichtkulturland (u.a. im kommunalen Bereich) erlassen.
6. 70 Prozent der Deutschen sind für ein Verbot von Glyphosat. Mehr als 1 Mio. EuropäerInnen haben die Europäische Bürgerinitiative »Verbot von Glyphosat und Schutz der Menschen und der Umwelt vor toxischen Pestiziden« unterschrieben.
7. Anmerkung der Verwaltung:
Für den Gemeindebauhof besteht bereits seit Ende der 1980er Jahre ein generelles Verbot des Einsatzes von Herbiziden. Bekämpfungsmaßnahmen werden mechanisch durchgeführt.
Bei den Pflegearbeiten für Grünanlagen, die durch Fremdfirmen ausgeführt werden, ist die Wildkrautbeseitigung aus Staudenbeeten oder unter Strauchpflanzungen als „hacken und zupfen“ oder „ausmähen“ ausgeschrieben. Der Einsatz von Herbiziden ist vertraglich nicht ausdrücklich untersagt, wurde aber ersichtlich in der Vergangenheit vermieden (Ausnahme: Randbereiche im Friedhof – Alternativen müssten mit dem Auftragnehmer abgeklärt werden).
In den Pachtverträgen landwirtschaftlicher Flächen ist bzgl. Einsatz von Spritzmitteln nichts geregelt. (…)
Auf die Bearbeitung von Flächen außerhalb des Eigentums der Gemeinde (Kirche, Bahn) hat die Gemeinde keinerlei Einfluss.

Beschluss:
Der Umwelt- und Verkehrsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

1. »Die Gemeinde Oberschleißheim verzichtet bei allen gemeindeeigenen bzw. unter ihrer und vereinsgelenkten Bewirtschaftung stehenden Flächen, auf den Einsatz von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat.«
2. »Die Gemeinde Oberschleißheim verpflichtet vertraglich die Unternehmen, die Aufträge der Gemeinde zur Pflege von Grün-, Sport und Verkehrsflächen erhalten, entsprechend auf einen Glyphosatverzicht. Bei laufenden Verträgen wird auf eine freiwillige Einigung hingewirkt. Gleiches gilt auch für kirchliche Grundstücke sowie Bahngrund.«

Artikel vom 29.05.2018
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