Bernhard Loos zum Thema: Begrenzung des Familiennachzugs

Bundestagsabgeordneter Bernhard Loos

Bundestagsabgeordneter Bernhard Loos

München · Liebe Münchnerinnen und Münchner, viele von Ihnen werden die Diskussion über den Familiennachzug für subsidiär Geschützte mitverfolgt haben. Laut den Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bekamen allein in den Jahren 2016 und 2017 ca. 250.000 Asylbewerber den sogenannten »subsidiären Schutz«. Dieser Schutz ist neben dem »normalen« Asyl und dem Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention ein Status, der besonders bei zeitlich begrenzten Gefahrensituationen greift.

Kolumne von Bernhard Loos (CSU)
Themenseite von Bundestagsabgeordneten Bernhard Loos, Wahlkreis München-Nord

Das Recht auf Familiennachzug für Personen mit subsidiärem Schutz wurde erst im August 2015 im Rahmen des Kompromisses über die Ausweitung sicherer Herkunftsländer eingeführt und kurz darauf, im Herbst, wieder ausgesetzt. Wenn die Große Koalition zustande kommt, dann wird dieser Familiennachzug für subsidiär Geschützte wieder abgeschafft. Stattdessen haben wir nur einem monatlichen Maximalkontingent von bis zu 1.000 Personen aus humanitären Gründen zugestimmt, konkret sind dies Ehegatten und minderjährige ledige Kinder. Warum ist uns dies als CSU so wichtig?

Wie viele Familienangehörige nachgeholt worden wären, ist schwer zu sagen: Bei einem Faktor von 1:1, das heißt ein Familienmitglied pro Berechtigtem, gäbe es jedoch schon große Probleme. Mit dem Nachzug wäre sofort ein Anrecht auf eine Wohnung, Beschulung und Sozialleistungen verbunden, was nach dem Ausnahmejahr 2015 – mit den bekannten Lasten – besonders für Städte wie München eine zusätzliche Herausforderung dargestellt hätte. Wohnraum ist heute schon knapp und teuer, die Kapazitäten von Schulen und Betreuungseinrichtungen sind begrenzt und die Ausgaben für die humanitäre Aufnahme von Geflüchteten enorm.

Daher bin ich sehr froh, dass wir als CSU unsere Versprechen aus dem Wahlkampf in den Koalitionsverhandlungen umsetzen konnten. Die Aufnahme von Flüchtlingen einerseits und Integration andererseits sind zwei Seiten einer Medaille. Aufnahme und Integration von tatsächlich Verfolgten kann nur mit einer Begrenzung an anderer Stelle gelingen.

Ihr Bernhard Loos

PS. Über Ihre Meinung würde ich mich freuen!

Meine nächste Bürgersprechstunde findet am Freitag, 9. Februar um 16 Uhr statt. Melden Sie sich gerne an!

Artikel vom 05.02.2018
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