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Merkwürdiges Fahrzeuggespann
Am Hart · Quad-Diebstahl
Am Hart · Eine uniformierte Streifenbesatzung der Polizeiinspektion 47 (Milbertshofen) wurde auf ein Fahrzeuggespann in der Neuherbergstraße aufmerksam.
Hinter einem Kleinkraftrad wurde mittels Abschleppseil ein Quad gezogen, welches von einem Jugendlichen gelenkt wurde. Als die beiden Verkehrsteilnehmer einer Kontrolle unterzogen werden sollten, sprang der Jugendliche zunächst vom Quad und lief davon. Er konnte nach kurzer Flucht gestellt und vorläufig festgenommen werden.
Der 41-jährige Fahrer des Kleinkraftrads gab nach einer Befragung an, dass das Fahrzeug sein eigenes wäre. Das Quad habe er von einem unbekannten Verkäufer erworben. Er habe allerdings keinen Schlüssel, keinen Kaufvertrag und keine Fahrzeugdokumente. Zu dem Jugendlichen, der das Quad lenkte, gab er an, dass es sich um seinen 15-jährigen Sohn aus München handelt. Durch die Beamten wurde das Quad in Augenschein genommen. Hierbei wurde festgestellt, dass die Kabel zum Zündschloss durchtrennt wurden und offensichtlich versucht wurde, das Fahrzeug kurzzuschließen.
Aufgrund der unschlüssigen Angaben über die Herkunft des Quad bestand der Verdacht eines Diebstahls.
Beide wurden zur weiteren Sachbearbeitung auf die Polizeiinspektion gebracht. Nachdem bei dem Vater erheblicher Alkoholgeruch festgestellt wurde, wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Im Zuge der weiteren Ermittlungen wurde festgestellt, dass das Quad auf einen 37-Jährigen zugelassen ist. Dieser konnte zur Abklärung der Eigentumsverhältnisse zunächst nicht erreicht werden.
Nachdem der Jugendliche Angaben zur Sache verweigerte, wurde seine Mutter verständigt und dieser an sie übergeben. Die beiden Fahrzeuge sowie offensichtliches Tatwerkzeug und das bei seinem Vater aufgefundene Lenkradschloss des Quad wurden sichergestellt. Nachdem das Kleinkraftrad nicht mit einem gültigen Versicherungskennzeichen geführt wurde und der 41-Jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, wurden dementsprechende Anzeigen erstellt.
Nachdem er über keinen festen Wohnsitz verfügt, wurde er der Haftanstalt des Polizeipräsidiums München überstellt. Vater und Sohn wurden wegen des gemeinsamen Diebstahls eines Kraftfahrzeugs angezeigt.
Der Halter des Quad konnte mittlerweile erreicht werden. Er gab an, dass dieses vor seiner Hauseingangstür geparkt war und er es weder veräußert noch anderweitig zum Gebrauch herausgegeben habe.
Gegen den 41-Jährigen wurde Haftbefehl erlassen.
Artikel vom 20.04.2018Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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