Oberschleißheim · Öffentliche Sitzungen

Oberschleißheim · Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 20.02.2018:

Siedlungsentwicklung Mittenheim; Grundsatzbeschluss und weiteres Vorgehen
Die Eigentümerin der Flächen am Nordrand des Gemeindegebiets im Ortsteil Mittenheim (Kath. Männerfürsorgeverein München e.V.) strebt an, die genannten Grundstücke bis auf Höhe der Birkhahnstraße städtebaulich überwiegend zu Wohnzwecken zu entwickeln. (…) Die Eigentümerin möchte nun in Erfahrung bringen, ob und in welcher Weise die Gemeinde die Einleitung eines Planungsprozesses für möglich hält. Der angestrebte Planungsbereich befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich.

Nicht privilegierte Nutzungen (u.a. Wohnen) sind dort unzulässig, Baurechte könnten nur durch eine Bebauungsplanaufstellung i.V.m. einer Flächennutzungsplanänderung geschaffen werden. Die angestrebte Größenordnung und die Lage der Planung am Ortsrand sind von ortsplanerisch erheblicher Bedeutung. Es müssen grundlegende und teilweise übergeordnete Themen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung beachtet werden. (…)

Vorschlag für eine mögliche Vorgehensweise: Die Gemeindeverwaltung empfiehlt, dass die Gemeinde angesichts der Größenordnung und Bedeutung der Planung für die Gemeindeentwicklung und zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung frühzeitig selbst von ihrer Planungshoheit Gebrauch machen sollte, mittels einer eigenen, ergebnisoffenen städtebaulichen oder auch alternative Planungsmöglichkeiten aufzeigen.

Beschluss: Die Gemeinde Oberschleißheim nimmt die bisherigen Planungsbemühungen der Grundstückseigentümerin und die Ausführungen der Bauverwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Bebauung der Flächen am Nordrand des Gemeindegebiets im Ortsteil Mittenheim bis auf Höhe der Birkhahnstraße und die damit verbundenen städtebaulichen und sonstigen Auswirkungen im Rahmen ihrer Planungshoheit ergebnisoffen zu prüfen. Hierbei wird die Gemeinde fachliche Unterstützung im Bereich der städtebaulichen Planung und soweit erforderlich durch weitere Sachverständige in Anspruch nehmen (z.B. zu den Themen Verkehr, Immissionsschutz, Nachfolgelasten etc.).

Die Untersuchung soll – aufbauend auf einer fundierten Bestandsaufnahme – die bisherigen Planungsvorschläge der privaten Eigentümerin hinterfragen und ggf. Optimierungs- oder Ergänzungsvorschläge oder auch alternative Planungsmöglichkeiten aufzeigen. »Hierbei sollen insbesondere auch die im Sachvortrag beschriebenen übergeordneten Belange der Gemeindeentwicklung Beachtung finden.« Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte hierfür einzuleiten. Die Verwaltung wird außerdem beauftragt zuvor eine städtebauliche Grundvereinbarung mit der planungsbegünstigten Grundstückseigentümerin zu treffen.

Tieferlegung der Bahn; Prüfergebnis der ergänzenden Varianten sowie weitere Angebote

Mit Beschluss vom 14.11.2017 hielt der Gemeinderat am Beschluss des UVA vom 14.03.2017 fest, wonach eine Erweiterung der Studie um zwei weitere Varianten geprüft werden soll sowie sich bezüglich der Realisierungschancen mit der Obersten Baubehörde, der BEG sowie dem MVV ins Benehmen zu setzen ist.

Die Varianten sind
a) »Mittiger Bahnhof« (Tieferlegung der Bahn mit Verschiebung des Bahnhofs etwa mittig zwischen derzeitigem Standort und der B 471) b) »Troglage mit 2. S-Bahnhalt« (Tieferlegung der Bahn ohne Verschiebung des Bahnhofs, aber mit 2. oberirdischen Halt im südlichen Ortsbereich, zwischen Würmkanal und Gewerbegebiet Sonnenstraße)

Fachliche Stellungnahmen Ingenieurbüro Vössing / Deutsche Bahn Netz AG / Bayerische Eisenbahngesellschaft / Oberste Baubehörde im Staatsministerium des Innern / MVV:

»Variante a) Mittige Bahnhofsverschiebung:
Bei einer Verschiebung kann – je nach Betrachtung – ein Schaden bis hin zu einem geringfügigen Nutzen generiert werden. (…) Gewinner einer Verschiebung wären die künftigen Studenten wie auch die Schlossbesucher, Verlierer wäre vsl. die Mehrzahl der Einwohner und Arbeitnehmer von Oberschleißheim. (…) Insgesamt würden wir von einer Verschiebung abraten, da das Verhältnis Nutzen und Kosten nicht wirklich in einer vernünftigen Relation stehen dürfte bzw. steht. Eine nur sehr geringe Verschiebung kann auch nur einen sehr geringen Nutzen generieren. (…)

Variante b) Tieferlegung ohne Bahnhofsverschiebung, dafür zusätzlicher 2. oberirdischer S-Bahnhalt im südlichen Ortsgebiet:
Da hier (im Süden von Oberschleißheim) das Gemeindegebiet weitgehend noch bebauungsfrei ist, hängt die Sinnhaftigkeit eines 2. Haltepunktes stark von der künftigen Entwicklung ab. Insgesamt würden wir von einem 2. Haltepunkt unter den heutigen Rahmenbedingungen abraten, da das Verhältnis Nutzen/Kosten nicht wirklich in einer vernünftigen Relation stehen dürfte bzw. steht.«

Das Ergebnis der Untersuchung des MVV »Verkehrliche Wirkung – Verschiebung S-Bahnhof Oberscheißheim« (entsprechend Prüfvariante 1b+) hat folgendes Fazit:

  • Studenten haben wesentlichen Einfluss auf Bewertung der Verlegung des S-Bahnhofes bzgl. der addierten Personengehzeit
  • Vereinfacht sind die Einwohner und Erwerbstätigen von OSH die Verlierer – die Studenten die Gewinner einer Verlegung (…)
  • Insgesamt ist der Nutzen einer Bahnhofsverlegung entweder negativ bzw. überschaubar
  • Den hohen Kosten (150 Mio €?) steht ein beispielhaft ermittelter Nutzen von weniger als 100.000 € im Jahr gegenüber.

Im Ergebnis lassen diese Stellungnahmen übereinstimmend erkennen,

  • dass grundsätzlich primär eine verkehrliche Betrachtung der Varianten unter Betrachtung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses notwendig ist und weniger die Frage der baulich-technischen Machbarkeit,
  • dass eine Bahnhofsverschiebung (egal ob auf Höhe der B471 oder auf »mittige Höhe«) verkehrlich nicht sinnvoll erscheint und sich für die örtliche Bevölkerung mehrheitlich voraussichtlich nachteilig auswirken würde, sowie dass eine Realisierung aufgrund des ungünstigen Kosten-Nutzen-Verhältnisses als sehr schwierig angesehen wird,
  • dass eine Realisierung des 2. S-Bahnhaltes ebenfalls als eher nachteilig gesehen wird, ebenfalls ein ungünstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis gesehen wird und vor diesem Hintergrund davon zum gegebenen Zeitpunkt abgeraten wird.

Angebote von Planungsbüros

a) Intraplan Consult GmbH
Das Büro Intraplan hat nach Übersendung der Unterlagen von der Abgabe eines Angebotes abgesehen, da die Fragestellung bereits vollumfänglich beantwortet worden sei. Insbesondere wurde festgestellt, dass die sog. »Standardisierte Bewertung« im Falle einer »bloßen« Tieferlegung kein positives Ergebnis bringen könne, da damit kein zusätzlicher volkswirtschaftlicher Nutzen generiert werde. Ein solcher müsste in der erforderlichen Größe (>1) gegeben sein, um eine Finanzierung der Maßnahme durch den Bund bzw. das Land zu erreichen.

b) Spiekermann GmbH consulting engineers
Spiekermann consulting engineers hat mit Schreiben vom 24.01.2018 ein Angebot zur Untersuchung der Fragestellung abgegeben. (…) Das Honorar beträgt 21.500 Euro.

Beschluss:
b) Der Gemeinderat nimmt die vorliegenden Stellungnahmen zur Kenntnis. Die verkehrliche Untersuchung durch das Fachbüro Spiekermann wird in Auftrag gegeben.

c) An der Intention, einen 2. S-Bahnhof im Süden des Ortsgebietes zu errichten, wird festgehalten. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu in stetem Gespräch mit den betreffenden Stellen des Freistaats (Bayer. Staatsministerium des Innern / für Wissenschaft und Kultus) zu bleiben, konkret und mit Nachdruck Lösungsvorschläge seitens der Verursacher einzufordern und dem Gemeinderat zu berichten. Die Vertreter der Bürgerinitiative Bahn im Tunnel werden zu den Gesprächen eingeladen.

Artikel vom 05.04.2018
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