Frühjahrsrückschnitt von Ästen und Hecken

Oberschleißheim · Für den Rückschnitt von überhängenden Ästen und Zweigen sowie zu breit gewachsenen Laubhecken (z.B. Liguster, Hainbuche, Buchs) ist im März/ Anfang April der richtige Zeitpunkt, vor allem, wenn in den Nächten nur mehr geringer oder kein Frost mehr herrscht.

Sobald die Vegetationsperiode beginnt, treiben dann die Gehölze wieder aus.

Der Gehweg- und Straßenraum darf durch überhängende Äste nicht beeinträchtigt oder eingeengt sein; die Durchfahrts- bzw. Durchgangshöhe bei Bäumen soll bei Geh- und Radwegen 2,5 Meter, im Straßenraum 4,5 Meter betragen. Für Personen- oder Sachschäden, die durch überhängende Gehölze verursacht werden, haftet der Verursacher.

Artikel vom 05.04.2018
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