1,25 Millionen Euro Fördergelder

Isarvorstadt · Elf Mietwohnungen in der Rothmundstraße

Isarvorstadt · Die Landeshauptstadt München saniert an der Rothmundstraße für den Stiftungsfonds »Lina und Ludwig Petuel« neun Mietwohnungen und errichtet zwei zusätzliche Wohnungen im Dachgeschoss.

Dazu hat die Regierung von Oberbayern staatliche Fördergelder in Höhe von 1,25 Millionen Euro bewilligt, die als Zuschuss ausbezahlt werden. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf rund 4 Millionen Euro.

Die neun Bestandswohnungen des denkmalgeschützten Gebäudes werden behutsam saniert. Erneuert wird insbesondere die Sanitärinstallation. Die Mieter können während der Bauarbeiten weiter im Gebäude wohnen bleiben. Um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, werden im Dachgeschoss zwei weitere Wohnungen errichtet, wobei die historische Form des Baukörpers und die Dachneigung erhalten bleiben.

Das Projekt soll unter anderem einkommensschwächere Haushalte unterstützen. Alle elf Wohnungen sind wegen der bestehenden Bausubstanz nur bedingt barrierefrei gestaltet und erreichbar.

Zuschuss für bezahlbaren Wohnraum

Im Jahr 2018 stehen der Regierung von Oberbayern im Kommunalen Wohnraumförderprogramm insgesamt 100 Millionen Euro für Zuschüsse aus Mitteln des Bundes und des Freistaates Bayern sowie Darlehen der Landesbodenkreditanstalt zur Verfügung. In dem neuen Förderprogramm, das Anfang 2016 gestartet wurde, werden Städte und Gemeinden bei der Schaffung von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum unterstützt.

Die Regierung von Oberbayern ist Bewilligungsstelle für Soziale Wohnraumförderung. Sie setzt die von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr zugewiesenen Mittel für die Förderung von Mietwohnungen ein und leitet die zur Förderung von Eigenwohnraum vorgesehenen Mittel entsprechend dem gemeldeten Bedarf an die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden weiter. Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit informiert die Regierung von Oberbayern Multiplikatoren in den Landratsämtern und kreisfreien Städten und bildet sie auch fort.

Auskünfte erteilen die Regierung von Oberbayern, die Landratsämter sowie die kreisfreien Städte Ingolstadt und Rosenheim. Für die Maßnahmen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München steht das Referat für Stadtplanung und Bauordnung als Ansprechpartner zur Verfügung.

Artikel vom 04.04.2018
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