Er bleibt zweidimensional

Innenministerium bremst 3D-Zebrastreifen aus

So sieht ein »3D-Zebrastreifen« aus. Der 3D-Effekt ergibt sich durch das perspektivische Aufmalen. Tatsächlich ist der Zebrastreifen flach.	Montage: Wochenanzeiger Service GmbH

So sieht ein »3D-Zebrastreifen« aus. Der 3D-Effekt ergibt sich durch das perspektivische Aufmalen. Tatsächlich ist der Zebrastreifen flach. Montage: Wochenanzeiger Service GmbH

München · In München wird es auf absehbare Zeit keinen »3D-Zebrastreifen« geben. Einen entsprechenden Antrag der FDP-HUT-Fraktion im Stadtrat beantwortete Krisverwaltungsreferent Thomas Böhle mit einer Ablehnung.

Erfunden wurde der 3D-Zebrastreifen in Island. Um die Verkehrssicherheit für Fußgänger an Zebrastreifen zu erhöhen, werden dort vereinzelt Zebrastreifen in 3D-Optik auf die Straße gepinselt. Aus Perspektive des Autofahrers sieht es so aus, als schwebe der Zebrastreifen ein paar Zentimeter über dem Boden. Das soll die Aufmerksamkeit erhöhen und den Fahrer dazu animieren, den Fuß vom Gas zu nehmen und bremsbereit auf den Fugängerüberweg zuzufahren.

Einen solchen »schwebenden« Zebrastreifen« wollten die Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer per Antrag auch in der Welfenstraße in der Au versuchsweise aufbringen lassen.

Der Antrag scheiterte hauptsächlich daran, dass auch ein Zebrastreifen in Deutschland einer einheitlichen, internationalen Gestaltungsvorschrift entsprechen muss, die die 3D-Variante nicht mit einschließt. Die Gestaltungsvorschrift basiert auf dem Weltübereinkommen über Straßenverkehrszeichen von 1968. Island habe das entsprechende Abkommen nicht ratifiziert.

Um sicherzugehen, habe sich das Kreisverwaltungsreferat mit dem Bayerischen Innenministerium als Oberster Straßenverkehrsbehörde in Verbindung gesetzt, da ein derart von den geltenden Vorschriften abweichender Verkehrsversuch deren Zustimmung erfordere.

Nach eingehender Prüfung teilte das Ministerium dem KVR mit: »Wir sehen für eine Ausnahmegenehmigung, mit welcher für eine Markierung ein nicht nur geringfügiges Abweichen von den Gestaltungsvorgaben der StVO, aber unter Beibehaltung des ursprünglichen Regelungsgehaltes zugelassen werden soll, keinen Raum.«

Damit ist die Idee vom Tisch. Einige andere Städte haben den Versuch gewagt, belastbare Ergebnisse über einen positiven Effekt liegen aber nicht vor.

Artikel vom 22.03.2018
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