Unerwünschte Fax-Werbung?

Ein Tipp der Stadt

München · Wer ein Faxgerät besitzt, kennt das Problem: Unaufgefordert quellen Werbefaxe aus dem Gerät, blockieren es und verbrauchen Papier und Toner.

Gegen diese unerwünschte, und nach herrschender Rechtsprechung gegenüber Privatpersonen auch unzulässige, Werbung kann jeder Verbraucher vorgehen. So besteht die Möglichkeit, sich vorsorglich in die sogenannte »Robinsonliste« eintragen zu lassen.

Viele Unternehmen versenden an die Personen, die sich in diese Liste haben eintragen lassen, keine Werbung mehr.

Die Anschrift lautet: Deutscher Direktmarketing Verband, Stichwort »Robinsonliste«, Postfach 1401, 71243 Ditzingen,T. 07 15/6 95 10 10. Wer bereits unerwünschte Fax-Werbung erhalten hat, kann sich selbst an das werbende Unternehmen wenden und es auffordern, weitere Fax-Werbung zu unterlassen bzw. gegebenenfalls auf Unterlassung klagen.

Oder er wendet sich an eine der nachfolgenden Stellen, die weitere Auskünfte geben und auch berechtigt sind, die werbenden Unternehmen abzumahnen: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München, Telefon 5 11 63 12; Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V., Karlstraße 36, 80333 München, Telefon 59 22 19, Fax 5 50 41 22; Verbraucherzentrale Bayern, Mozartstraße 9, 80336 München, Telefon 53 98 70; Arbeitsgemeinschaft im Verband Deutscher Makler, Fax 0 18 05/23 56 29.

Artikel vom 16.01.2002
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