Aufsicht der Alten- und Behindertenheime in städtischer Zuständigkeit

Altenheime unter neuer zentraler Aufsicht

München · Aus 13 mach´ 92 – nach diesem Motto begann das Jahr 2002 für das Münchner Kreisverwaltungsreferat. 13 Alten-, Altenpflege- und Behindertenheime hatte es bisher zu beaufsichtigen, seit 1. Januar sind es 92.

Der Grund: Laut Beschluss der Bayerischen Staatsregierung unterstehen neben den privat-gewerblichen Heimen nun auch die Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft der städtischen Aufsicht. Bisher war die Regierung von Oberbayern für diese Heime zuständig gewesen.

Kreisverwaltungs- und Sozialreferat sehen sich damit vor einer schwierigen Aufgabe: 79 Heime mit über 10.000 Plätzen, davon ca. 7.000 Pflegeplätze, müssen zusätzlich beaufsichtigt werden. Das bedeutet u.a., dass sich die Anzahl der zu kontrollierenden Pflegeplätze für die Stadt verzehnfacht hat.

„Wir nehmen die neue Aufgabe sehr ernst“, erklärt Rainer Knäusl, der Leiter des Sozialamts. Die Finanzierung der Heimaufsicht macht ihm allerdings noch große Sorgen. Um das riesige Arbeitspensum zu bewältigen, müssen 10 neue Mitarbeiter eingestellt werden. Dadurch entstehen der Stadt rund 775.000 Euro Personalkosten, das Bayerische Finanzministerium erstattet jedoch nur ca. 275.000 Euro. Rainer Knäusel ist darüber nicht gerade begeistert: „Ich glaube, dass der Freistaat die Heimsicht einfach loswerden wollte. Deshalb hat die Staatsregierung beschlossen, die entsprechenden Kompetenzen an die Städte und Landkreise zu übertragen. Und nun können wir uns selbst um die Finanzierung kümmern.“

Doch trotz aller Schwierigkeiten hat sich die Stadt München hohe Ziele gesteckt: Statt wie gesetzlich vorgeschrieben einmal im Jahr will man nun mindestens zweimal jährlich nicht angekündigte Kontrollen in allen Heimen durchführen. Außerdem, so Knäusl, werde das Aufsichts-Team ganz bewusst mit unterschiedlichem Fachpersonal besetzt - mit Pflegefachkräften ebenso wie mit Ärzten, Sozialpädagogen, Juristen und Verwaltungsfachleuten. So sei eine kompetente Kontrolle in allen Bereichen möglich. „Es handelt sich bei der Beaufsichtigung ja letztlich nur um eine flankierende Maßnahme, damit die Qualität der Heime sichergestellt bzw. verbessert wird“, betont der Leiter des Sozialamtes.

Wie Kornelie Rahnema von der Städtischen Beschwerdestelle den Wochenanzeigern bestätigte, liegt in den Münchner Heimen noch so manches im argen. – Gerade im stationären Bereich sei die Lebensqualität der Menschen oft stark beeinträchtigt.

Durch die neue Regelung der Heimaufsicht, so hofft man bei der Beschwerdestelle, können Problemfelder schneller erkannt, Erkenntnisse gebündelt und Kontrollkriterien vereinheitlicht werden.

Doch mit verbesserter Aufsicht allein ist es nicht getan, um die Qualitätsstandards in den Heimen dauerhaft zu verbessern. Denn, so betonen alle an der Heimaufsicht beteiligten Stellen: Längerfristig können die Mängel nur behoben werden, wenn mehr Geld in die Pflege fließt. Mehr Personal und eine höhere Quote an Fachkräften ist notwendig, um alten und behinderten Menschen in Münchner Heimen ein wirklich lebenswertes Umfeld zu schaffen. rme

Artikel vom 16.01.2002
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