Oberschleißheim · Öffentliche Sitzungen

Oberschleißheim · Aus der öffentlichen Sitzung des Bau- und Werkausschusses vom 22.1.2018; aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 23.1.2018

Aus der öffentlichen Sitzung des Bau- und Werkausschusses vom 22.1.2018

Stadt Unterschleißheim: Bebauungsplan Nr. 79 c »Gewerbegebiet an der Südlichen Landshuter Straße«

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschließheim hat in seiner Sitzung vom 04.12.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 79 c »Gewerbegebiet an der südlichen Landshuter Straße« nochmals öffentlich auszulegen. (…)
Das Planungsgebiet liegt am südlichen Ortsrand an der Landshuter Straße. Es grenzt im Süden zum Gemeindegebiet Oberschleißheim. Der Bebauungsplan Nr. 79 c soll eine Bebauung mit attraktiven Gewerbebauten vorsehen, die im Wesentlichen Büroarbeitsplätze bieten und damit der wachsenden qualifizierten Nachfrage nach hochwertigen Flächen mit sehr hoher Umgebungsqualität gerecht werden. Die notwendige Infrastruktur mit kleinen Geschäften und Gastronomie soll im Maße der Nahversorgung vorgesehen werden. Parkraum soll ausreichend in Tiefgaragen und einem separaten Parkhaus angeboten werden, so dass wildes Parken verhindert wird und eine großzügige grüne Umgebung für die Menschen geschaffen wird. Die Verkehrsführung soll so gewählt werden, dass sich möglichst wenig Rückstau bildet.
GRin Keller-Zenth beantragt über die Beteiligung am Bebauungsplanverfahren der Stadt Unterschleißheim und der Forderung, eine akzeptable Trassenführung für die Verlegung der Staatsstraße mit der Stadt Unterschleißheim zu suchen und getrennt abzustimmen.
Abstimmung: 5:8 (Antrag abgelehnt)

Beschluss:
»Die Gemeinde Oberschleißheim ist der Auffassung, dass die durch das Gewerbegebiet ausgelösten Verkehre eine nicht mehr hinnehmbare zusätzliche Belastung für die ohnehin schon bis an die Leistungsgrenze belasteten Straßen bedeutet. Ferner mahnt die Gemeinde Oberschleißheim an, die verkehrlichen Auswirkungen des Gemeindegebiets auf die Gemeinde Oberschleißheim zu untersuchen.
Die Gemeinde Oberschleißheim stimmt diesem Gewerbegebiet nicht zu. Eine Zustimmung kann nur erfolgen, wenn ein Planfeststellungsbeschluss zur Verlegung der Staatsstraße 2342 an die Bundesautobahn A92 erfolgt ist. Wir fordern die Stadt Unterschleißheim auf, gemeinsam eine akzeptable Trassenführung zu suchen und der Verlegung der Staatsstraße 2342 durch Beschluss zuzustimmen.
Die Gemeinde Oberschleißheim verweist auf die konkretisierten weiteren Planungen in Mittenheim. Ein Aufstellungsbeschluss dort steht unmittelbar bevor. Es bestehen umfangreiche Planungen zur Ausweisung weiterer Wohnbebauung. Vor diesem Hintergrund besteht eine planerische Konkurrenzsituation, die im Rahmen des interkommunalen Abstimmungsgebots gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zwischen beiden Gemeinden einvernehmlich zu lösen ist. Insbesondere im Hinblick auf die Verkehrssituation fordert die Gemeinde, dass ein Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan der Stadt Unterschleißheim erst dann erfolgen kann, wenn rechtlich gesichert ist, dass bis zur Umsetzung des Gewerbegebiets eine Umgehungsstraße besteht, die den zusätzlichen Ziel- und Quellverkehr des Gebiets aufnehmen kann. Eine einseitige Planung der Stadt Unterschleißheim würde hier die Planungsmöglichkeiten der Gemeinde Oberschleißheim unmittelbar einschränken und damit gegen das interkommunale Abstimmungsgebot verstoßen.«
Abstimmung: 12:1

Protokollerklärungen:
GRin Lindbüchl erklärt für die Fraktion der Grünen: »Wir stimmen dem Verwaltungsvorschlag zu, da auch wir gegen die Ansiedlung von weiterem Gewerbegebiet nördlich der Gemeinde Oberschleißheim und dem damit »Mehrverkehr« sind. Wir lehnen jedoch weiterhin die Verlegung der St 2034 ab und fordern den Autobahnanschluss Riedmoos.
GR Benthues bedauert sehr dass dem Antrag von GRin Keller-Zenth zur getrennten Abstimmung nicht entsprochen wurde.

Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 23.1.2018

Einwendungen zur Hubschrauberstaffel

Herr RA Hoffmann hat die Auslegungsunterlagen geprüft. Der Entwurf des Einwendungsschreibens ist der Vorlage beigefügt.
Im Mai 2017 fand der Erörterungstermin zu den eingereichten Einwendungen statt. Daraufhin wurde ein neues Lärmgutachten erstellt und erneut ausgelegt. Gegen dieses Lärmgutachten sind neue Einwendungen möglich.
Im Einwendungsschreiben wird nur auf neue bzw. geänderte Unterlagen (z.B. geänderte Flugrouten du anderer Maschinen-Typ) eingegangen. Die bisher vorgebrachten Einwendungen werden aufrechterhalten.
GR Benthues stellt den Antrag bei der Regierung von Oberbayern einen weiteren Erörterungstermin für die eingereichten Einwendungen zu fordern.
Beschluss:
»Der Gemeinderat beschließt, bei der Regierung von Oberbayern einen weiteren Erörterungstermin für die eingereichten Einwendungen zu fordern.«
Beschluss:
»Der Gemeinderat beschließt, Einwendungen gemäß dem vorgelegten Einwendungsschreiben von Herrn RA Hoffmann bei der Regierung vorzubringen.«

Antrag der CSU-Fraktion: Oberschleißheim soll Standort für eine weiterführende Schule (Gymnasium) werden

Mit Schreiben vom 19.10.2017 stellte die CSU-Fraktion folgenden Antrag: Wie Sie der Presse und dem Schulbedarfsplan entnehmen können, ist in den kommenden Jahren, mit einer steigenden Zahl von Schülern im Landkreis München zu rechnen. Der Landkreis München plant daher einen weiteren Standort für ein Gymnasium im Münchner Norden.
Die Entwicklung der Zahl der Gymnasiasten wird aus Sicht des Landkreises bis zum prognostizierten Schuljahr 2035 von jetzt ca. 990 auf fast 1500 Schüler ansteigen. Das Carl Orff Gymnasium ist für diese Schülerzahl nicht ausgelegt. Ebenso ist ein Anstieg der Schülerzahlen in Garching zu erwarten.
Oberschleißheim ist nun die einzige Gemeinde im Norden des Landkreises, die keine weiterführende Schule (Gymnasium/Realschule) hat.
Da wir gleichzeitig die Ausweisung von Baugebieten beraten und daher mit einem weiteren Zuzug von Schülern zu rechnen ist, sehen wir als CSU es für erforderlich an, ein ortsnahes Angebot zu schaffen.
Die entstehenden Kosten für die Errichtung eines Gymnasiums betreffen vor allen die Einbringung des Grundstücks in den Zweckverband. Die weiteren kosten werden gemeinsam mit anderen Zweckverbandsmitglieder getragen.
Die CSU Oberschleißheim beantragt, dass folgende Beschlüsse dazu gefasst werden:
Beschluss:
Grundsatzbeschluss:

»Der Gemeinderat beschließt, dass geprüft wird, ob und unter welchen Bedingungen, eine weiterführende Schule – besonders ein Gymnasium – in Oberschleißheim errichtet werden soll.«

»Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Landratsamt darüber zu verhandeln und dem Gemeinderat zu berichten.«

Neufassung der Satzung über die Benutzung des Friedhofes der Gemeinde Oberschleißheim (Friedhofssatzung)

In der letzten Änderungssatzung (GR-Beschluss 23.02.2016) wurden u. a. die Friedhofsöffnungszeiten geändert, sowie die Bestimmungen zu den neu geschaffenen Baumgrabstätten ergänzt.

In der vorliegenden Änderungssatzung wird u.a. ein Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit aufgenommen (aufgrund einer Änderung des Bestattungsgesetzes möglich), die bisherige strenge Regelung zur Anbringung von Grabplatten erweitert sowie die Vorschriften zur Benutzung der Leichenhalle erweitert (nur 24 Stunden vorschreibbar).

Artikel vom 27.02.2018
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