Interessierte, bitte melden

Ottobrunn · Wahl der ehrenamtlichen Schöffen

Ottobrunn · In diesem Jahr findet die Wahl der Schöffen für den Zeitraum von 2019 bis 2023 statt. Derzeit werden in der Gemeinde Ottobrunn die Vorschlagslisten zusammengestellt, aus denen ein vom zuständigen Amtsgericht gebildeter Schöffenausschuss eine Auswahl trifft.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts. Sie stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und menschliche Reife. Schöffen entscheiden die Schuld- und Straffrage gemeinschaftlich mit den Berufsrichtern und tragen deshalb dieselbe Verantwortung für das Urteil.

Bis 3. April bewerben

Informationen über persönliche Voraussetzungen für das Amt des Schöffen finden Sie unter www.ottobrunn.de (Meldung auf der Startseite). Möchten Sie sich für das Amt bewerben, dann melden Sie sich bitte zum bis zum 3. April im Rathaus, Ordnungsamt, Zimmer 1.05.

Folgende Angaben werden benötigt: Familienname, Geburtsname, Vorname(n), Familienstand, Geburtsdatum und Geburtsort, Beruf, Staatsangehörigkeit, Adresse und ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten.

Fragen werden gerne unter Tel. 60 80 85 05 beantwortet. MO

Artikel vom 21.02.2018
Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp

Weiterlesen





Wochenanzeiger München
 
Kleinanzeigen München
 
Zeitungen online lesen
z. B. Samstagsblatt, Münchener Nord-Rundschau, Schwabinger-Seiten, Südost-Kurier, Moosacher Anzeiger, TSV 1860, ...