Suff-Fahrer verursachen Unfälle

Fahrerflucht endet mit Strafanzeige von der Polizei

Hohenlinden/Oberpframmern · Zu gleich zwei Unfällen mit betrunkenen Autofahrern kam es am vergangenen Wochenende.

Am Samstag (17. Februar) gegen 16 Uhr, verursachte ein 55jähriger Pkw-Fahrer aus der Gemeinde Haag i. OB beim Rückwärtsfahren auf einem Tankstellengelände in Hohenlinden einen Verkehrsunfall und flüchtete anschließend ohne seine Personalien zu hinterlassen. Der verursachte Sachschaden beträgt ca. 1.000 Euro.

Warum der 55jährige sofort von der Unfallstelle davon fuhr, konnte die Polizei rasch ermitteln. Der Fahrer des beschädigten Pkw konnte sich nämlich das Kennzeichen des Verursachers notieren und die Polizei verständigen. Durch Polizeikräfte der Polizeistation Haag konnte der Unfallverursacher hochgradig alkoholisiert an seiner Wohnaschrift angetroffen werden. Der 55jährige musste deswegen eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Sein Führerschein wurde noch vor Ort sichergestellt. Wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Straßenverkehr und Straßenverkehrsgefährdung wird nun gegen den 55jährigen Haager ermittelt.

Nur einige Stunden nach dem oben berichteten Verkehrsunfall auf dem Tankstellengelände in Hohenlinden ereignete sich am Sonntag (18. Februar) gegen 10 Uhr, ein fast gleich gelagerter Verkehrsunfall auf einem Tankstellengelände in Oberpframmern. Ein 43jährer ungarischer Pkw-Führer aus Egmating verursachte auf dem Gelände der BK Tankstelle in Oberpframmern beim Rückwärtsfahren einen Zusammenstoß mit einem hinter ihm befindlichen Pkw und verursachte hierbei einen Sachschaden in Höhe von ca. 3.000 Euro. Nach dem Zusammenstoß entfernte sich auch dieser Fahrzeugführer unerlaubterweise von der Unfallstelle, weil er der Fahrzeugführerin des beschädigten Pkws seine Daten nicht hinterlassen hatte.

Da sich diese aber das Kennzeichen des Verursachers notieren konnte, wurde durch die Polizei eine sofortige Fahndung eingeleitet. Der ungarische Staatsbürger konnte so kurze Zeit später mit schwankendem Gang zu Fuß auf dem Weg zu seiner Wohnung angetroffen werden. Seinen Pkw hatte er zuvor einige Straßen entfernt entgegen der Fahrtrichtung abgestellt. Obwohl der 43jährige einen freiwilligen Atemalkoholtest verweigerte, war auch in diesem Fall schnell klar, dass der Fahrer zum Unfallzeitpunkt alkoholisiert gewesen sein muss.

Die genaue Promillezahl wird das Ergebnis einer Blutuntersuchung zeigen. Gegen den Unfallverursacher wurde ein Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort eingeleitet.

Artikel vom 20.02.2018
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