Elternbeirat der Kooperationseinrichtung fordert Tempo 30 in der J.-Frankl-Straße

Autofahrer ausgebremst

Feldmoching · Tempo 30 in der Josef-Frankl-Straße? Da zeigt sich die Bürgerschaft in Feldmoching gespalten.

Im Rahmen der letzten Bezirksauschusssitzung war vom Elternbeirat der Kooperationseinrichtung II (Kindergarten und Kinderkrippe) in der Josef-Frankl-Straße ein Antrag gestellt worden, wonach der Bezirksausschuss (BA) um Überprüfung und Veranlassung zur weiteren Verkehrssicherheit in Höhe des Eingangs der Kooperationseinrichtung, wie Stefan Eisenreich, Vorsitzender des Elternbeirats, in seinem Antrag erläutert.

„Auch der Weg zur Feldmochinger Schule geht über dieses Gebiet“, heißt es wörtlich. Das bedeute, dass dieser Bereich häufig von Kindern genutzt werde, für die der Fahrzeugverkehr eine potenzielle Gefährdung darstelle. Besonders kritisieren die Eltern, dass „hier alle mit zirka 50 Stundenkilometern und mehr vorbeifahren“.

Ähnlich äußert sich auch Herr Gruber, Inhaber einer Fahrschule in der Josef-Frankl-Straße. Er argumentiert, dass viele wild am Straßenrand parkende Fahrzeuge das Sichtfeld von Fußgängern beim Überqueren der Straße sehr einschränken würden. Das gelte auch für den Zebrastreifen.

Weitere Probleme stellten überholende Fahrzeuge mit „teilweise leider sehr hoher Geschwindigkeit“ dar. Gruber hält es für möglich, dass durch eine verminderte Höchstgeschwindigkeit einige Unfälle an der Kreuzung Lerchenstraße/Josef-Frankl-Straße vermieden werden könnten. Auch Max Reischl, Inhaber des anliegenden Geschäfts Schuh Reischl, befürwortet Tempo 30, „alleine schon wegen des Kindergartens“.

Bei einigen Anliegern stieß die Initiative des Elternbeirats auf wenig Gegenliebe. Man könne die Geschwindigkeit einer Hauptdurchgangsstraße nicht auf 30 Stundenkilometer beschränken, so ihr Argument. Dieses entkräftete der BA mit dem Hinweis, dass es sich bei der Josef-Frankl-Straße um eine Wohnstraße handele. Unangreifbar waren dagegen die Argumente, dass die Kinder schon im Kindergarten lernen würden, wie man sicher eine Straße überqueren kann, und dass die meisten Kinder ohnehin von Angehörigen gebracht und abgeholt würden.

Die BA-Mitglieder befürworteten den Antrag im Grundsatz, allerdings solle es Polizei und Kreisverwaltungsreferat überlassen werden, in welchem Bereich die reduzierte Höchstgeschwindigkeit gelten soll. Es wurde jedoch empfohlen, die gesamte Straße zu prüfen. Letztlich folgte der BA mehrheitlich den Ausführungen des Elternbeirats, wonach die Einrichtung einer verringerten Höchstgeschwindigkeit zunächst geprüft, gegebenenfalls aber auch abgelehnt werden solle. cr

Artikel vom 16.01.2002
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