Jetzt als Schöffe bewerben

Gemeinde Haar sucht noch ehrenamtliche Richter

Haar · In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2019 – 2023 wieder die Wahl der Schöffen statt.

Zurzeit werden daher in allen Gemeinden – auch in der Gemeinde Haar – Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Was sind Schöffen?

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

Wer kann Schöffe werden?

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Zudem müssen Bewerber für unsere Gemeinde in Haar wohnen und sollen bis zum 1. Januar 2019 das 25. Lebensjahr vollendet und das 70. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.

Selbst bewerben oder jemanden vorschlagen. Sie haben die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Ihre Vorschläge und Bewerungen können bis zum 29. März schriftlich oder persönlich eingereicht werden.

Interessenten wenden sich bitte im Rathaus Haar an Birgit Eichhorn, Zimmer B11, Tel. 0 89 / 4 60 02 -2 00, eichhorn@gemeinde-haar.de

Letztlich entscheidet das Amtsgericht, wer für die Periode 2019 bis 2023 berufen wird.

Artikel vom 05.02.2018
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