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Oberschleißheim · Öffentliche Sitzungen
Oberschleißheim · Aus der öffentlichen Sitzung des Bau- und Werkausschusses vom 11.12.2017; aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 12.12.2017
Aus der öffentlichen Sitzung des Bau- und Werkausschusses vom 11.12.2017
Erweiterung einer ALDI-Filiale und Anbau eines Getränkemarktes auf dem Grundstück Sonnenstraße 11
Beantragt wird die Erweiterung einer ALDI-Filiale und der Anbau eines Getränkemarktes
auf dem Grundstück Sonnenstraße 11, Fl.Nr. 306/3, Gemarkung Oberschleißheim.
(…)
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes Nr. 29 »Gewerbegebiet V Sonnenstraße«. Auf der Westseite
des Gebäudes soll auf einer Länge von 33,84 m ein Anbau für einen Pfandraum
und einen Backraum mit einer Tiefe von 4,12 m entstehen (…), am südlichen
Teil des Bestandsgebäudes soll ein Anbau mit einer Breite von 31,90 m und
einer Tiefe von 28,84 m errichtet werden. Die Gesamtmaße der ALDI-Filiale
ergeben mit dem Anbau eine Breite von 99,40 m und eine Tiefe von 32,96 m.
Der Verkaufsraum der ALDI Filiale vergrößert sich von 857,88 m2 auf 1082,76
m2.
Der Verkaufsraum des Getränkemarktes beträgt 410,83 m2.
Der Anbau für den Getränkemarkt überschreitet die im Bebauungsplan
festgesetzte Baugrenze im Südwesten um 9,35 m, im Süden um 9,82 m und im
Südosten um 4,08 m. Im Zuge des Bauantrages wird eine Befreiung wegen dieser
Überschreitung der Baugrenze beantragt.
Gemäß der Stellplatzsatzung
der Gemeinde Oberschleißheim sind 64 PKW Stellplätze (1.612 m2 Verkaufsfläche
/ 25 m2) erforderlich. Der Antragssteller kann 73 Stellplätze nachweisen.
Außerdem sind laut Stellplatzsatzung 20 Fahrradstellplätze (1.612 m2 Verkaufsfläche
/ 80 m2) erforderlich. Der Antragssteller kann jedoch nur 15 Fahrradstellplätze
nachweisen. Daher wird eine Befreiung von den Richtzahlen Stellplatzbedarf
für Fahrräder wegen Unterschreitung dieser Richtzahlen beantragt.
Von April 2007 stammt das Einzelhandelsgutachten, in welchem die Ortsmitte
gestärkt werden soll. Laut diesem Gutachten sind zunächst jegliche Anliegen
zur Errichtung weiterer Einzelhandelsnutzungen außerhalb des zentralen Bereiches
Bürgerzentrum / Stutenanger abzulehnen. In einer Fortschreibung des Einzelhandelsgutachtens
von November 2014 / Mai 2015 wurde diese Vorgabe wieder gelockert. »Der
Bauanfrage zur Errichtung eines Getränkemarktes im Gewerbegebiet Sonnenstr.
kann entsprochen werden. Die Ansiedlung dieses für einen integrierten Standort
weniger geeigneten, nicht zentrenrelevanten Betriebsformates stellt keine
wesentliche Gefährdung des Projektes »Erweiterung des Lebensmittelmarktes
am Stutenanger« dar.
Jedoch hat die neue ALDI Filiale mit dem
Anbau eine Gesamtgrundfläche von 1.493,59 m2. Somit ist sie um 293,59 m2
größer, als es in einem Gewerbegebiet zulässig wäre. Einzelhandel in dieser
Größe, ist nur in einem Sondergebiet zulässig.
Beschluss:
»Der
Bau- und Werkausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für die
Erweiterung einer ALDI-Filiale und den Anbau eines Getränkemarktes auf dem
Grundstück Sonnenstraße 11, Fl.Nr. 306/3, Gemarkung Oberschleißheim, gemäß
dem Bauantrag vom 30.10.2017 nicht herzustellen. Die beantragten Befreiungen
wegen Überschreitung der Baugrenze und Unterschreitung der Richtzahlen für
Fahrradstellplätze werden nicht erteilt.«
Abstimmung:
13:0
Veranstaltungsbauten auf dem Gelände der Ruderregatte, Dachauer Straße 35, Fl.Nr. 284, Gemarkung Oberschleißheim; Bauantrag vom 23.11.2017 / Eingang am 28.11.2017
Beantragt wird der dauerhafte Betrieb eines Strandclubs auf dem Grundstück
Dachauer Straße 35, Fl.Nr. 284, Gemarkung Oberschleißheim.
Das
Vorhaben liegt im Außenbereich. Die Beurteilung erfolgt nach § 35 Abs. 2
BauGB.
Die Veranstaltungsbauten sind bisher nur temporär genehmigt.
Erstmalig genehmigt wurden diese mit Bescheid vom 15.04.2013 und wurden
seitdem verlängert. Mit vorliegendem Bauantrag wird eine dauerhafte Nutzung
beantragt.
Die Planung entspricht der bisherigen Nutzung.
Der Betrieb des Strandclubs erstreckt sich vom 01. April bis 31. Oktober,
wobei der April und Oktober optional sind.
Der Bau- und Werkausschuss hat in seiner Sitzung am 24.04.2017 den Aufstellungsbeschluss
für den Bebauungsplan Nr. 77 »Munich Beach Resort« gefasst.
Ziel
des Bebauungsplanes ist es, unter anderem die planungsrechtlichen Grundlagen
für die bestehende Nutzung der Flächen zu schaffen.
Beschluss:
»Der
Bau- und Werkausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für den
dauerhaften Betrieb des Strandclubs, gemäß dem Bauantrag vom 23.11.2017,
herzustellen. Die Auflagen des Genehmigungsbescheides vom 15.04.2013 sind
aufrechtzuerhalten.«
Abstimmung:
13:0
Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 12.12.2017
Unterstützung eines Tastmodells des Ortes Oberschleißheim für Sehbehinderte an der Fugwerft Schleißheim
Beim Deutschen Museum/Flugwerft Schleißheim bestehen Überlegungen, im Außenbereich ein Tastmodell für Sehbehinderte aus Bronze mit einem Ausschnitt des Ortes Oberschleißheim (Flugwerft, Schloss mit Park, Ortszentrum Oberschleißheim) anfertigen zu lassen und im Außenbereich aufzustellen. Die Außenmaße des Modells betragen ca. 2 x 1,50 m. Die Kosten für die Herstellung eines Vormodells liegen bei ca. 25.000 – 30.000 Euro (60-70% der Gesamtkosten); die Kosten für die Nachproduktion betragen noch einmal ca. 30% der Gesamtkosten (auch in Abhängigkeit von der Anzahl der Abgüsse).
Seitens des Landkreises/Schwerbehindertenvertreter wird das Projekt unterstützt (Kostenbeteiligung ca. 6.000 Euro). Ebenfalls läuft derzeit eine Anfrage auf Beteiligung bei der Schlösserverwaltung.
Nach Einschätzung des Sozialamts der Gemeinde wäre ein eigenes Bronzemodell für die Gemeinde grundsätzlich von Interesse; als Platzierungsvorschlag kämen z.B. der Bürgerplatz oder die Grünfläche am S-Bahnhof/Nähe Brunnen in Betracht. Gleichwohl handelt es sich hier um eine Grundsatz- sowie Finanzierungsfrage in Zuständigkeit des Gemeinderats.
Beschluss:
»Der
Gemeinderat beschließt, die Herstellung eines Bronzeguß-Tastmodells des
Ortes Oberschleißheim für die Flugwerft Schleißheim mit einem Betrag von
6.000 Euro zu fördern. Über die Bestellung eines eigenen Abgusses wird zu
gegebener Zeit beraten.«
Niederlegung des Ehrenamtes als Mitglied des Gemeinderates durch GRin Fichtl-Scholl
Beschluss:
»Der
Gemeinderat nimmt die Niederlegung des Gemeinderatsmandats von GRin Fichtl-Scholl
zum 31.12.2017 zur Kenntnis und bestätigt diese.«
Nachrücken und Vereidigung des Listennachfolgers Sebastian Riedelbauch für die ausgeschiedene GRin Fichtl-Scholl
GRin Fichtl-Scholl hat mit Schreiben vom 21.11.2017 mitgeteilt, ihr Ehrenamt
als Mitglied des Gemeinderates zum 31.12.2017 niederzulegen.
Gemäß
Art. 48 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 Satz 2 GLKrWG entscheidet der Gemeinderat
über das Nachrücken des Listennachfolgers.
Da die ersten beiden
Listennachfolger die Wahl nicht angenommen haben ist Sebastian Riedelbauch
nächster Listennachfolger.
Beschluss:
»Der
Gemeinderat stellt fest, dass Sebastian Riedelbauch Listennachfolger von
GRin Fichtl-Scholl ist und in den Gemeinderat nachrückt.«
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