Endlich Zone 30!

Tempobeschränkung für die Bahnhofsstraße in Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Mehr Sicherheit für Kinder und Senioren:  Rathauschefin Ursula Mayer begrüßt die Tempobeschränkung auf 30 km/h in der Bahnhofsstraße von Mo. bis Fr. von 7 bis 18 Uhr.	Foto: hw

Mehr Sicherheit für Kinder und Senioren: Rathauschefin Ursula Mayer begrüßt die Tempobeschränkung auf 30 km/h in der Bahnhofsstraße von Mo. bis Fr. von 7 bis 18 Uhr. Foto: hw

Höhenkirchen-Siegertsbrunn · Was lange währt, wird endlich gut: Unter dieses Motto könnte man die neue Verordnung stellen, die jetzt von der Straßenvekehrsbehörde erlassen wurde:

Die gesamte Bahnhofstraße in Höhenkirchen von der Einfahrt der Schlossangerstraße bis nach Siegertsbrunn zur Hofoldingerstraße wird von Montag bis Freitag in der Zeit von 7 bis 18 Uhr auf Tempo 30 beschränkt. Danach gelten wieder die üblichen 50km/h. »Mehr als zwei Jahre haben wir für diese Regelung gekämpft«, berichtet Bürgermeisterin Ursula Mayer.

Und weiter: »Ein Riesenerfolg, der für unsere Schulkinder und unsere Senioren einen erheblichen Sicherheitsgewinn bedeutet«. An der viel befahrenen Bahnhofsstraße liegen nicht nur Grundschule und Kindergarten, sondern auch das Gymnasium, die Mehrzweckhalle und das Seniorenzentrum. Eine Straße also, die viel Ziel- und Quellverkehr nach sich ziehe, aber leider auch von vielen Bürgern anderer Ortschaften als Durchfahrsstraße benutzt werde.

Hier hofft die Rathauschefin, dass die neue Regelung so manchen Autofahrer dazu animiert, entweder die Ortsumgehung zu nutzen oder aber auf andere Routen auszuweichen. Der Weg bis zum Erfolg war indes lang. Oft genug sei sie und der Gemeinderat auf die Verkehrsbelastung und die vielfach uneinsichtigen Raser in der Bahnhofstraße hingewiesen worden. Beantragt hatte die Gemeinde die eingeschränkte Tempo 30er Zone in Teilbereichen der Bahnhofstraße insbesondere vor Schulen, Kindergarten und Seniorenzentrum. Aber erst eine Änderung der StVO ermöglichte es, ohne Beachtung der besonders hohen Hürden des § 45 Abs. 9 StVO (zwingendes Erfordernis aufgrund besonderer Umstände) verkehrsrechtliche Anordnungen im Bereich sensibler Einrichtungen zu erlassen.

Im Rahmen dessen wurde bei der Abwägung der Strassenverkehrsbehörde insbesondere das Interesse an einer Erhöhung der Verkehrssicherheit für Kinder berücksichtigt. »Gerade von den Grundschülern und Gymnasiasten müssen teils längere Wege entlang der M 10 ohne Begleitung Erwachsener zurückgelegt werden. Da das Straßennetz kaum Parallelstraßen zur M 10 enthält, wäre eine Vermeidung der Kreisstraße oftmals nur mit erheblichen Umwegen möglich. Für alle Kinder nördlich der M 10 ist ein Queren der Kreisstraße geradezu unumgänglich«, informiert Ursula Mayer weiter.

Positiv hat sich auf das Bewillligungsverahren auch die Tatsache ausgewirkt, dass erfahrungsgemäß im Verlauf der M 10 bereits wegen der Schließzeiten der Bahnschranke bzw. während der Hauptverkehrszeiten aufgrund der allgemeinen Verkehrsbelastung eine gewisse Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit gegeben ist. Die neuen Einschränkungen seien demnach den Autofahrern durchaus zuzumuten, weil zu diesen Zeiten sowieso nicht schneller als 30km/h gefahren werden könne, so die Meinung der Bürgermeisterin.

Die neue Beschilderung wird baldmöglichst angebracht, ab da gilt dann die neue Geschwindigkeitsregel. Da Höhenkirchen-Siegertsbrunn auch kommunale Verkehrsüberwachung durchführt, müssen sich alle Verkehrsteilnehmer auf verstärkte Überwachung einstellen. »Ich gehe davon aus, dass sich unsere Mitbürger aber schnell auf diese Regelung einstellen«, so Ursula Mayer, die gleichzeitig darauf hinweist, dass für diese Straße auch schon seit langer Zeit ein Überholverbot herrscht. Auch hier werde man in Zukunft vermehrt ein Auge drauf haben, da sich bisweilen haarsträubende Aktionen bei Überholmanövern abspielten. »Ein wichtiger Schritt zur Steigerung der Schulwegsicherheit!«, ist Ursula Mayer froh. hw/gem

Artikel vom 31.01.2018
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