München · Ehrenamtlicher ­Einsatz als ­Jugendschöffen

München · Für die Amtszeit 2019 bis 2023 werden engagierte Münchner Bürgerinnen und Bürger als Jugendschöffinnen und -schöffen gesucht.

In der Strafgerichtsbarkeit nehmen am Verfahren neben Berufsrichtern, die durch ihre juristische Ausbildung und durch Prüfungen die Befähigung zum Richteramt erworben haben, auch Bürgerinnen und Bürger aus allen Bereichen der Bevölkerung ohne juristische Vorbildung (Schöffinnen und Schöffen) teil. Von wenigen gesetzlichen Ausnahmen abgesehen, nehmen sie in vollem Umfang und mit den gleichen Rechten wie ­Berufsrichter an den Entscheidungen der Hauptverhandlung teil. Neben der allgemeinen Eignung müssen und Jugendschöffen erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung vorweisen können.

Die zeitliche Beanspruchung der Hauptjugendschöffen erstreckt sich auf nicht mehr als zwölf ordentliche Sitzungstage im Jahr.

Weitere Informationen sowie den Meldebogen findet man auf http://t1p.de/1fzc

Antworten gibt es auch telefonisch unter 0 89 / 2 33-4 95 01. Vollständig ausgefüllte Meldebögen müssen bis spätestens 15. März beim Stadtjugendamt München eingegangen sein.

Artikel vom 28.01.2018
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