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Oberschleißheim · Öffentliche Sitzungen
Oberschleißheim · Aus der öffentlichen Sitzung des Bau- und Werkausschusses vom 13.11.2017
Ausnahme von der Veränderungssperre zur Errichtung eines Hotels in der Mittenheimer Straße 56
(…) Städtebauliches Ziel des Bebauungsplanes ist es, die im Gewerbegebiet
vorhandenen gewerblichen Nutzungen im Bestand zu sichern und das Gebiet
zukünftig im Wesentlichen produzierendem Gewerbe vorzubehalten. Sensible
Nutzungen, die wohnähnlichen Charakter haben, insbesondere Beherbergungsbetriebe,
Boardinghäuser, soziale Einrichtungen mit Wohncharakter (Alten- und Pflegeheime,
Arbeiterunterkünfte etc.) sollen im Baugebiet nicht zulässig sein.
Mit Schreiben vom 28.09.2017 wurde der Bauwerber vom Landratsamt München
angehört, bevor ein kostenpflichtiger Ablehnungsbescheid ergeht, und ihm
mitgeteilt, dass die Voraussetzungen für eine Ausnahme von der Veränderungssperre
nach § 14 Abs. 2 Satz 1 BauGB nicht vorliegen, weil überwiegende öffentliche
Belange entgegenstehen; das Vorhaben, sei mit dem Sicherheitszweck der Veränderungssperre
nicht vereinbar.
Mit Schreiben vom 09.10.2017 wurde von den Vertretern
des Bauwerbers beantragt, für das Bauvorhaben „Nutzungsänderung von Büros
in ein Hotel mit Erweiterung der Gaststätte“ in der Mittenheimer Straße
56 eine Ausnahme von der Veränderungssperre zuzulassen.
Beim derzeitigen
Planungsstand kann eine Ausnahme von der Veränderungssperre nicht zugelassen
werden, da das Planungskonzept mit einer Ausnahme von der Veränderungssperre
und der Zulassung einer Hotelnutzung nicht mehr stringent durchgehalten
werden kann. Es sollten auf alle Fälle die Immissionsermittlungen und der
konkrete Planentwurf für die Bebauungsplanänderung abgewartet werden, bevor
entschieden werden kann, ob gegebenenfalls Einzellösungen denkbar sind.
Ohnehin müsste man hier einen städtebaulichen Vertrag vereinbaren, der die
Planungsziele der Gemeinde sichert.
Beschluss:
»Der Bau- und Werkausschuss nimmt das Schreiben der Kanzlei Guldenkirch
zur Kenntnis. Dieses wird in den weiteren Beratungen zum Bebauungsplan diskutiert
werden.«
Abstimmung: 12:1
Protokollerklärung GR Benthues:
»Meine Einwendungen,
dass der Bau- und Werkausschuss für dieses Bauvorhaben bereits sein gemeindliches
Einvernehmen erteilt und dies dem Landratsamt München mitgeteilt wurde und
der Antragsteller somit einen gewissen Vertrauensschutz haben sollte, wurden
lediglich lapidar abgetan. Wie sich mit meinen Argumenten auseinandergesetzt
wurde, kann ich mich nicht zufrieden geben.«
Errichtung einer Schnellladesäule für PKW am Park and Ride Parkplatz
Die Firma »Allego« beabsichtigt im Rahmen des EU-Infrastrukturprojekts »fast-E«,
welches eine Versorgung mit Gleichstrom-Schnellladesäulen an wichtigen Verkehrskorridoren,
hier zwischen Belgien und der Slowakei, im maximalen Abstand von 70 km bereitstellen
soll, eine derartige Schnellladesäule in Oberschleißheim aufzustellen.
Es handelt sich dabei um sog. Multistandart-Ladesäulen, welche von
sämtlichen auf dem Markt befindlichen Elektro-PKW genutzt werden können.
Die Ladezeit beträgt durchschnittlich 30 Minuten und erfolgt mit Ökostrom
der Fa. »naturstrom«.
Errichtung und Anschluss der Ladesäule wird
von »Allego« übernommen, der Betrieb erfolgt durch einen Service-Provider.
Der Gemeinde entstehen keinerlei Kosten oder Verpflichtungen.
Die Laufzeit des Vertrages beträgt zehn Jahre.
Beschluss:
»Der Bau und Werkausschuss stimmt der Errichtung einer Schnellladestation
an dem vorgeschlagenen Standort südlich des Bahnhofgebäudes zu. Die Verwaltung
wird beauftragt, mit der Fa. »Allego« einen Standortvertrag zu schließen.«
Abstimmung: 13:0
Tieferlegung der Bahn
Der Umwelt- und Verkehrsausschuss der Gemeinde hat sich in seiner Sitzung am 14.03.2017 gegen die ursprünglich favorisierte Variante 1b+ ausgesprochen und wünscht eine Erweiterung der Studie um 2 Varianten:
- Tieferlegung der Bahn ohne Verschiebung des Bahnhofs, aber mit 2. oberirdischen Halt im südlichen Ortsbereich
- Tieferlegung der Bahn mit Verschiebung des Bahnhofs, aber nicht ganz bis zur B 471, sondern nur um etwa die Hälfte dieser Strecke (also etwa mittig zwischen derzeitigem Standort und in Var. 1b+ geplantem Standort).
Die Verwaltung hat hierzu sowohl das Ingenieurbüro Vössing als auch die Deutsche Bahn – Netz als »Eigentümerin der Schiene« um eine erste Einschätzung gebeten und übereinstimmend die Information erhalten,
- dass für eine ggf. Erweiterung der Studie gemäß Variante 1 die planerische Zuständigkeit bei der BEG liege und dass die Realisierungschancen aufgrund der hohen Streckenbelastung und der »Bremswirkung« eines 2. Haltes in Oberschleißheim für den gesamten Zugverkehr auf dieser Strecke als sehr gering eingeschätzt werden, und
- dass die Kosten für die Variante 2 sich erhöhen würden, und dass das Bauen unter rollendem Rad noch komplexer werden würde.
Von der BEG als Bestellerin der Verkehre kam die mündliche Aussage, dass ein 2. S-Bahnhalt zum einen eine Fahrzeitverlängerung sämtlicher Verkehre auf dieser Strecke bedeuten würde und des Weiteren die Kapazität auf dieser Strecke ohnehin schon an der Grenze sei. Auf dieser Strecke herrsche Mischbetrieb durch verschiedene Verkehre, auch langlaufende (Alex, Regionalbahn), die ohnehin schon »dicht an dicht« führen. Erschwerend komme hinzu, dass der Bahnhof erst kürzlich ertüchtigt und modernisiert worden sei. Eine Realisierung erscheine unter diesen Gesichtspunkten als eher schwierig. Die Oberste Baubehörde wurde ebenfalls informiert; eine Äußerung ihrerseits liegt noch nicht vor.
Aus Sicht der Verwaltung hat sich angesichts der vorliegenden fachlichen
Stellungnahmen (auch wenn es sich jeweils um eine erste Einschätzung gehandelt
hat) ein neuer Sachverhalt im Hinblick auf die Realisierungschancen der
beiden zur Untersuchung gewünschten Varianten ergeben.
Es wäre
daher noch einmal zu entscheiden,
- ob der Gemeinderat am Beschluss des UVA festhält,
- ob dieser modifiziert werden soll (z.B. nur für Variante 2) und
- ob ganz grundsätzlich auch über weitere Varianten der Kreuzungsbeseitigung (Verlegung der B 471, Straßenunterführung) wieder nachgedacht werden sollte.
Finanzielle Auswirkungen:
Für eine Ergänzung der Studie müssten Mittel im Haushalt 2018 bereitgestellt
werden. Betreffend der Höhe müsste noch ein Angebot von den Ingenieurbüros
Vössing/SSF Ingenieure eingeholt werden. Beschluss:
- a) Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag
zur Kenntnis und hält am Beschluss des UVA vom 14.03.2017 fest.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Angebot für die Erweiterung der Machbarkeitsstudie einzuholen. - b) Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, sich bezüglich der Realisierungschancen der beiden zusätzlichen Varianten mit der Obersten Baubehörde, der BEG sowie dem MVV ins Benehmen zu setzen. c) Den Fraktionen wird Akteneinsicht gewährt.
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