Landkreis sucht Jugendschöffen

Das Ehrenamt verlangt Unparteilichkeit, Menschenkenntnis und Urteilsreife

Erding/Landkreis Erding · Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Erding muss 40 Personen als ehrenamtliche Jugendschöffen für das Amtsgericht Erding und die Jugendkammer beim Landgericht Landshut vorschlagen.

Jede interessierte deutsche Staatsbürger im Alter von 25 bis 69 Jahren, der im Landkreis Erding wohnt und der deutschen Sprache ausreichend mächtig ist, kann sich hierfür beim Landratsamt Erding, Fachbereich Jugend und Familie (jugendamt@lra-ed.de, Alois-Schießl-Platz 8, 85435 Erding), oder über seine jeweilige Wohnort-Gemeinde für das Jugendschöffenamt bis spätestens 25. Februar bewerben. Angesprochen sind – auch wenn hier nur die männliche Form genannt wird – auch Bewohnerinnen des Kreises.

Erfahrung in der Jugenderziehung ist vorausgesetzt

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Erding schlägt aus der Bewerberliste dem örtlichen Amtsgericht insgesamt 40 Personen vor. Nach Möglichkeit sind hierbei geeignete Bürger aus allen Kreisen der Bevölkerung, Frauen und Männer zu gleichen Teilen, zu berücksichtigen.

Gewählt werden Jugendschöffen für eine Sitzungsperiode von fünf Jahren, heuer für die Jahre 2019 bis einschließlich 2023. Neben den Hauptschöffen werden auch Hilfsschöffen gewählt. Diese kommen nur von Fall zu Fall und kurzfristig zum Einsatz. Die zeitliche Beanspruchung der Hauptjugendschöffen erstreckt sich voraussichtlich auf nicht mehr als zwölf ordentliche Sitzungstage im Jahr. Die Verhandlungen finden im Amtsgericht Erding oder an der Jugendkammer des Landgerichtes Landshut statt.

Im Gegensatz zu den herkömmlichen Schöffen erfordert die Tätigkeit als Jugendschöffe erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung. In der Regel ergibt sich diese aus länger andauernder beruflicher oder ehrenamtlicher Betätigung im Bereich von Erziehungs- und Jugendarbeit, ­Engagement im schulischen Bereich oder privater Erziehungs- und Betreuungstätigkeit. Insbesondere sind Eltern und Ausbilder erwünscht. Dieses verantwortungsvolle Ehrenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsreife. Die Personen sollen über soziales Verständnis, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen verfügen.

Für persönliche Fragen steht Christine Brandl, Fachbereich Jugend und Familie im Landratsamt Erding, unter Telefon 0 81 22 / 58-14 52 oder E-Mail jugendamt@lra-ed.de zur Verfügung.

Eine Bewerbung sollte mit dem hierfür vorgesehenen Bewerbungsformular erfolgen. Nähere Informationen hierzu, sowie das Bewerbungsformular gibt es auf www.jugendamt-erding.de

Artikel vom 29.01.2018
Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp

Weiterlesen





Wochenanzeiger München
 
Kleinanzeigen München
 
Zeitungen online lesen
z. B. Samstagsblatt, Münchener Nord-Rundschau, Schwabinger-Seiten, Südost-Kurier, Moosacher Anzeiger, TSV 1860, ...