Ebersberg · Schöffenwahl 2018: Bewerbungsfrist bis 23. Februar

Ebersberg · Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Schöffenperiode von 2019 bis 2023 gewählt.

Gesucht werden für die Stadt Ebersberg insgesamt sieben Frauen und Männer, die beim Amtsgericht Ebersberg und beim der Strafkammer des Landgerichtes München II als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Gesucht werden Gemeindebürger die am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führe kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener solle nicht zu Schöffen gewählt werden.

Interessenten können sich bewerben bis zum 23. Februar bei der Stadt Ebersberg, z.Hd. Herrn Karbstein , Marienplatz 1, oder per E-Mail an t.karbstein@ebersberg.de

Artikel vom 20.01.2018
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