Kuriose Fälle der Polizei

Die Top-Ten der Polizeimeldungen aus Stadt und Land aus dem Jahr 2017

Ob Hasen-Diebstahl, zehn Mann zuviel im Auto oder Hasen-Diebstahl, es gab bei der Polizei vor Ort auch in 2017 immer wieder Fälle, die uns zum Schmunzeln brachten.	Foto: Privat/Polizei

Ob Hasen-Diebstahl, zehn Mann zuviel im Auto oder Hasen-Diebstahl, es gab bei der Polizei vor Ort auch in 2017 immer wieder Fälle, die uns zum Schmunzeln brachten. Foto: Privat/Polizei

München/Landkreis · Die Polizei in Stadt und Land hatte auch 2017 wieder einmal alle Hände voll zu tun. Viel Leid und Elend offenbart sich nicht selten hinter den täglichen Polizeimeldungen. In diesem speziellen Rückblick wollen wir uns aber ganz bewusst den heiteren beziehungsweise kuriosen Polizeimeldungen widmen, die uns und hoffentlich auch Sie zum Schmunzeln gebracht haben.

Hier also unsere Top-Ten der kuriosen Polizeimeldungen:

Auf Platz 10 kommt der Diebstahl eines ausgestopften Hasen samt Gewehr: Am Sonntag, 24. September, um 0 Uhr, befand sich eine fünfköpfige Personengruppe argentinischer Herkunft in einer Gaststätte in der Weinstraße. Nach ihrem Besuch musste der Wirt eine unangenehme Entdeckung machen: ein ausgestopfter Hase mitsamt Gewehr fehlte. In einem unbeobachteten Moment gelang es wohl einem der angetrunkenen Männer, eben diesen ausgestopften Feldhasen zu entwenden. Ob der Hase mittlerweile in Argentinien eine Kommode schmückt oder schon auf dem Heimweg verloren ging, konnte leider nicht geklärt werden.

Auf Platz 9 schaffte es ein 14-Jähriger aus Vaterstetten, der am Dreikönigstag sein Kinderzimmer zerlegte. Er wollte damit seiner Forderung nach neuen Kinder-, pardon, Jugendzimmermöbeln Nachdruck verleihen. Die Mutter des wohnsinningen Jugendlichen wusste sich nicht anders zu helfen als die Polizei zu rufen, um den rasenden Rowdy aufzuhalten. Diese sprach ein ernstes Wörtchen mit ihm.

Auf Platz 8 landete der »Doppelte Fahrraddieb«. Einer 33-Jährigen Münchnerin aus Trudering wurde Anfang August aus ihrem Kellerabteil ihr Fahrrad gestohlen. Anfang September entdeckte sie das entwendete Fahrrad vor den Riem-Arcaden. Sie verständigte daraufhin die Polizei. Um den Täter dingfest zu machen, wurde das Fahrrad von zivilen Beamten überwacht. Doch »Pech« für den ursprünglichen Dieb des Fahrrads, denn auch ein »Kollege« von ihm fand Gefallen an dem Rad. Gegen 19.30 Uhr näherte sich ein verdächtig wirkender Münchner auf einem weiteren Fahrrad, der versuchte das überwachte Rad zu stehlen. Er wurde von den Polizeibeamten festgenomen. Er gab an, »sein« Fahrrad kurz vorher entwendet zu haben, ihm habe beim Vorbeifahren aber das Fahrrad der 33-Jährigen besser gefallen. Der gute Geschmack der Münchnerin bezüglich ihrer Fahrradwahl ist damit von unanbhängigen »Testpersonen« zweifelsfrei bestätigt.

Auf Platz 7 landete ein ungewöhnliches Urteil einer Richterin, die einen 19-Jährigen Motorradfahrer zu 20 Stunden Lesen verurteilte. Weil er wiederholt ein Kennzeichen falsch an seinem Motorrad befestigte, so dass es nur schwer lesbar war, wurde er zu einer »Leseanweisung« verdonnert. Diese Maßnahme soll ihn dazu bewegen, sich intellektuell mit der Strafe auseinanderzusetzen. Durchgeführt wird die Lesestrafe an der Hochschule München, wo sich verurteilte Jugendliche aus vorgeschlagenen Büchern eines aussuchen müssen. Nach dem Lesen folgt die Abschlussarbeit, die darüber Aufschluss geben soll, ob das Gelesene auch angekommen ist.

Fast ein Beitrag für »Wetten dass...« ist unsere Nummer 6. Am Montag, 5. Juni, um 12.00 Uhr, kontrollierten Polizeibeamte in Sauerlach einen Ford Galaxy mit rumänischem Kennzeichen. Auffällig waren die augenscheinlich enorme Überladung und der schlechte Zustand des Fahrzeuges. Als die Beamten die Mitfahrer aufforderten den Pkw zu verlassen, stiegen 15 Personen (acht Erwachsene und sieben Kinder) aus dem Galaxy. Für den für fünf Personen zugelassenen Minivan waren keine Kindersitze vorhanden. Die kontrollierenden Beamten stellten an dem Fahrzeug abgefahrene Reifen fest. Die Batterie war lose im Motorraum und im gesamten vorderen Innenbereich wurden teils erhebliche Durchrostungen festgestellt. Da der Ford offensichtlich verkehrsunsicher war, wurde der Minivan zur Durchführung eines technischen Gutachtens abgeschleppt. Hier gilt wohl das bekannte Sprichwort: Lieber schlecht gefahren als gut gelaufen.

In Fall Nummer 5 involviert war die Polizeiinspektion 22 (Bogenhausen). Ein besorgter Passant kam am 8. Juli gegen 23 Uhr in die Polizeiinspektion. In der Hand hielt er einen aufgefundenen Papierflieger. Auf diesem stand geschrieben: »Hilfe ich werde als Geisel festgehalten, befreit mich, Breisacher Straße 14!« Sofort wurden Streifenwagen zu dem Anwesen entsandt und es wurde nach der Geisel gesucht. Diese wurde kurze Zeit später tatsächlich gefunden. Er stellte sich heraus, dass ein 9-jähriger Bub aus Trotz den Flieger gebastelt hat, weil er um 20 Uhr nicht mehr auf den Spielplatz durfte. Der Junge hat die »Geiselnahme« gut überstanden und die alarmierten Einsatzkräfte konnten beruhigt wieder heimfahren!

Auf Platz 4 schaffte es die Rettung eines Zwerges in Kirchheim. Am 26. Februar, wurden Polizeibemte in der Florianstraße auf einen in seinem Fahrzeug schlafenden Mann aufmerksam. Der 23-Jährige, der als Zwerg verkleidet war, wollte nach einer Faschingsfeier in Kirchheim nicht mehr nach Hause fahren. Deshalb legte er sich in seine Autohöhle und schlief. Der Alkoholtest ergab 1,1 Promille. Um eine Fahrt unter Einfluss von Alkohol zu verhindern, fuhren die Polizisten den »Zwerg« nach Hause. Und nun Originalzitat Polizei: »Der Zwerg hat sich bedankt und war froh, dass er nicht mehr in der Autohöhle schlafen musste.« Die Polizei, dein Freund und Helfer.

Auf Platz 3 kommt ein kurioser Fall von »Essen auf Rädern« in Pöring. Zwischen Samstag (4. März) um 17 Uhr und Sonntag (5. März) 13 Uhr wurde durch einen unbekannten Täter ein geparkter PKW auf dem Kundenparkplatz des anliegenden ReweMarkts im Georg-Wimmer-Ring beschädigt. Der bislang unbekannte Täter schüttete hierbei Bratensoße auf das Stoffdach des Sportwagens der Marke Jaguar. Ebenso hinterließ der Täter auf dem Stoffdach eine Bratente sowie die dazugehörigen Knödel. Hierbei entstand nach erster Schätzung des Geschädigten ein Schaden in Höhe von 5.000 Euro. Ob es sich bei der Ente um eine sogenannte Flugente handelt, ist leider unklar.

Auf Platz 2 schafften es die »Gegenseiten Betrüger«. Im Februar trafen sich zwei Männer von 30 und 17 Jahren. Der 17-Jährige beeindruckte den anderen mit seiner angeblich sehr hochwertigen Uhr. Er versprach ihm zwei hochwertige Uhren für mehrere zehntausend Euro zu besorgen. Am 21. April sollte die Hälfte des Geldes übergeben werden. Dafür sollte ihm eine Uhr und eine hochwertige Tasche ausgehändigt werden. Für die Übergabe hatte der Jugendliche eine Limousine samt Fahrer gemietet. In der Geldtasche befanden sich aber lediglich Papierschnipsel. Als er das feststellte, geriet der Betrüger in Rage und demolierte das geliehene Auto und griff den Fahrer an. Die verständigte Polizei konnte den 17-Jährigen festnehmen und erfuhr so von der Übergabe. Im Zuge der Ermittlungen konnte die Identität des 30-Jährigen ermittelt werden. Dieser gab an, gefälschte Ware erhalten zu haben. Betrogene Betrüger, auf niemanden ist mehr Verlass!

Auf Platz 1 landen die »Huber Buam« von Moosach. Am Freitag, 1. Dezember, kam gegen 23.00 Uhr ein 35-jähriger Münchner von der Arbeit nach Hause. Er wunderte sich, warum seine Gartengarnitur, bestehend aus einem Tisch mit Glasplatte sowie zwei Stühlen, von seinem Balkon in der Pickelstraße verschwunden waren. Da an der Balkontüre keinerlei Aufbruchspuren zu sehen waren und diese auch nach wie vor ordnungsgemäß verschlossen war, wunderte sich der 35-jährige Münchner, wer und vor allen Dingen wie, jemand seine Gartenmöbel von dem Balkon im 8. Stock entfernt haben konnte. Erst bei genauerem Hinsehen bemerkte er, dass seine Gartenmöbel die »Balkonseite« zum Nachbarbalkon gewechselt hatten. Wie genau diese Ortsveränderung stattgefunden haben konnte, war zunächst unklar, da beide Balkonhälften durch eine massive Betonwand voneinander getrennt sind. Durch die verständigten Polizeibeamten konnten in der Nachbarwohnung zwei Männer im Alter von 27 und 19 Jahren angetroffen werden. Die angetroffenen Personen waren erheblich alkoholisiert und gaben an, eine Party gefeiert zu haben, bei der man reichlich Alkohol getrunken habe. Die Befragten konnten sich nicht erklären, wie die Gartenmöbel auf den eigenen Balkon gekommen sind. Die Auffindesituation legte aber nahe, dass mindestens einer der vier Partygäste auf ungeklärte Weise im 8. Stock von Balkon zu Balkon geklettert ist, um die Gartenmöbel herüberzureichen, auch wenn es dazu keine gesicherten Erkenntnisse gab. Wie heißt es so schön, Betrunkene und Kinder haben einen Schutzengel! hw

Jahresrückblicke
Themenseite der Jahresrückblicke
Die vergangenen Jahre in München und dem Münchner Umland

Weitere interessante Artikel:

Artikel vom 27.12.2017
Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp

Weiterlesen





Wochenanzeiger München
 
Kleinanzeigen München
 
Zeitungen online lesen
z. B. Samstagsblatt, Münchener Nord-Rundschau, Schwabinger-Seiten, Südost-Kurier, Moosacher Anzeiger, TSV 1860, ...