Inhaber des LandkreisPasses

Ottobrunn · Vergünstigte Sehhilfen

Ottobrunn · Das Landratsamt München führt die Brillenhilfe ein: Damit erhalten bedürftige Bürger des Landkreises eine vergünstigte Sehhilfe vom Optiker, wenn sie Inhaber des LandkreisPasses sind. 48 Optiker im Landkreis, in angrenzenden Landkreisen sowie im Stadtgebiet München geben Nachlässe im Rahmen der Brillenhilfe.

Welche Personen haben Anspruch auf die Brillenhilfe?

Voraussetzung für die Brillenhilfe ist der genehmigte LandkreisPass, den man in den Gemeinden bzw. im Landratsamt beantragen kann. Angesprochen werden dabei Bürger, die ständig im Landkreis wohnen, mindestens 15 Jahre alt sind und staatliche Sozialleistungen erhalten. Wer über ein geringes Einkommen verfügt, kann die Brillenhilfe des Landkreises München ebenfalls beantragen. Das Einkommen darf dabei bis zu 20 Prozent über den Einkommensgrenzen der staatlichen Sozialleistungen liegen.

Weitere Informationen gibt es unter www.landkreis-muenchen.de/landkreispass LRA / MO

Artikel vom 20.12.2017
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