Oberschleißheim · Räumen und Streuen

Oberschleißheim · Die Gemeinde weist auf die Pflicht der Anlieger hin, bei Schneefall bzw. Reif- und Eisglätte die Gehbahnen verkehrssicher zu halten und von Schnee zu befreien. Die versicherungsrechtliche Verantwortung liegt bei den Eigentümern bzw. den zur Nutzung dinglich Berechtigten. Bei Nichtbeachtung kann auch ein Bußgeld bis zu 5.000 Euro verhängt werden.

Die Räum- und Streupflicht gilt nach der gemeindlichen Verordnung wochentags von 7.00 bis 20.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8.00 Uhr. Die Gehbahnen sind vom Schnee zu räumen und mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Splitt zu streuen. Salz sollte nicht mehr verwendet werden. Aus den im Gemeindegebiet aufgestellten Streubehältern können alle Bürger kostenlos Streugut entnehmen.

Außerdem kann Streugut in Kleinmengen (Eimer) im Bauhof von Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr abgeholt werden. Den Text der »Verordnung über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter« finden Sie auch auf der Internetseite der Gemeinde (www.oberschleissheim.de).

Artikel vom 14.12.2017
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