Freiwillige können sich melden

Wahlhelfer gesucht!

München · Für die am 3. März 2002 stattfindende Wahl des Oberbürgermeisters, des Stadtrats und der Bezirksausschüsse sucht das Kreisverwaltungsreferat 8.000 ehrenamtliche Wahlhelfer.

Das Kreisverwaltungsreferat appelliert daher an alle wahlberechtigten Münchner Bürger, dieses Ehrenamt zu übernehmen.

Während der Abstimmungszeit sind die Wahlvorstandsmitglieder für den ordnungsgemäßen Ablauf der Abstimmung verantwortlich. Nach Schließung der Wahllokale werden die Ergebnisse festgestellt und dem Kreisverwaltungsreferat übermittelt, das dann anhand der Einzelergebnisse der 656 Wahllokale und der 220 Briefwahlbezirke das Endergebnis feststellt.

Die Tätigkeit erstreckt sich zunächst auf die Abstimmung am Wahlsonntag, wobei die Mitglieder des Wahlvorstandes eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht bilden. Nach Schließung der Wahllokale um 18.00 Uhr wird dann durch alle Mitglieder des Wahlvorstandes zunächst das Ergebnis der Oberbürgermeisterwahl ermittelt, anschließend wird mit der Feststellung des Ergebnisses der Stadtratswahl begonnen. Die Auswertung wird dann am Montag, 4. März, fortgesetzt. Abschließend wird das Ergebnis der Bezirksausschusswahl ermittelt.

Die für die Einteilung zuständigen Bezirksinspektionen und das Wahlamt bemühen sich um einen Einsatz in dem gewünschten Wahllokal beziehungsweise in einem Wahllokal in Wohnungsnähe.

Für die Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung von 60 Euro gewährt.

Für den Einsatz am Montag, 4. März, erhalten selbständig Tätige, sowie Personen, denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht (zum Beispiel Schüler, Studenten, Hausfrauen, Rentner), eine pauschale Entschädigung von 75 Euro.

Bei Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, wird dem Arbeitgeber der entstandene Verdienstausfall auf Antrag ersetzt.

Jede Person, die am 3. März das 18. Lebensjahr vollendet hat, die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzt und in München wohnhaft ist.

Interessenten wenden sich entweder direkt an die für ihren Stadtbezirk zuständige Bezirksinspektion oder an das Wahlamt, Ruppertstraße 11, Tel. 2 33-4 41 11.

Artikel vom 21.11.2001
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