Gesetzliche Unfallversicherung bei Studium inclusive

Versicherung für Studis

München · Wer studiert oder gerade damit anfängt, hat jetzt viel um die Ohren: Immatrikulieren, die neue Bude einrichten, Stundenpläne zusammenstellen und im Uni-Dickicht die richtigen Hörsäle und Seminarräume aufspüren.

Praktisch, dass angehende Akademiker sich um eines nicht kümmern müssen: Den Versicherungsschutz im Falle eines Unfalles gibt es automatisch mit der Immatrikulation. Alle Studierenden an den staatlich anerkannten Hochschulen in Bayern sind bei der Bayerischen Landesunfallkasse gesetzlich unfallversichert.

Darauf weist die Landesunfallkasse anlässlich des neuen Semesters hin. Studierende zahlen für die gesetzliche Unfallversicherung keinen Pfennig Beitrag, die Kosten trägt der Freistaat Bayern. Der Versicherungsschutz umfasst alle Tätigkeiten rund um das Studium, also Vorlesungen, Seminare oder den Besuch der Universitätsbibliotheken.

Das gleiche gilt beim offizielen Hochschulsport, bei der Arbeit in der studentischen Selbstverwaltung oder bei Exkursionen und Praktika, die von der Hochschule organisiert werden. Wer ein von der Universität veranstaltetes Repetitorium besucht, genießt ebenfalls den Versicherungsschutz. Außen vor bleiben Tätigkeiten mit rein oder überwiegend privatem Charakter wie Studienarbeiten zu Hause, Repetitorien bei privaten Anbietern oder private Studienfahrten etwa dann, wenn ein Student einen Auslandsaufenthalt nutzt, um für eine Studienarbeit zu forschen.

Studierende sollten einen Unfall so schnell wie möglich der Hochschulleitung melden. Auch der behandelnde Arzt muss wissen, dass sich der Unfall im Zusammenhang mit dem Hochschulbesuch ereignet hat.

Interessierte erhalten bei der Landesunfallkasse das Faltblatt: »Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Studierende«: Bayerische Landesunfallkasse, Ungererstraße 71, 80805 München, Telefon 0 89/3 60 93-0.

Artikel vom 10.10.2001
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