Schneeketten dürfen bei keiner Fahrt ins Gebirge fehlen

Ohne Kette kein Spaß beim Fahren

ADAC/München · Egal ob für den Wochenendtrip zum Skifahren oder den Winterurlaub: Schneeketten gehören nicht zum alten Eisen, sondern in den Kofferraum. Wer die stählernen Helfer nicht mitführt, läuft Gefahr, auf Pass- oder Bergstraßen auf der Strecke zu bleiben. Zudem drohen bei Verstoß gegen die Schneekettenpflicht saftige Geldbußen.

Vorsicht beim blauen Schild

Schneekettenpflicht besteht grundsätzlich dort, wo man auf ein rundes Schild mit blauem Grund und Schneeketten-Symbol trifft. Wo und wann die eisernen Helfer vorgeschrieben sind, kann sich sehr schnell ändern, vor allem in Bergregionen. Ein Streckenabschnitt, der heute noch frei befahrbar ist, kann durch einen Wetterumschwung wenige Stunden später mit Winterreifen alleine schon nicht mehr passierbar sein. Dann sind die Eisen immer noch die sicherste und wirksamste Traktionshilfe. Sie müssen auf alle Räder der angetriebenen Achsen montiert werden. Auch Allradfahrzeuge unterliegen dieser Pflicht. Grundsätzlich sind immer auch die Herstellerangaben zu berücksichtigen.

Schneeketten kaufen mit Rückgabeoption

Bereits ab 59 Euro erhält man in den Geschäftsstellen des ADAC Südbayern für alle gängigen Reifentypen hochwertige Kettensätze, die den Richtlinien des TÜV und der österreichischen Ö-Norm entsprechen. Doch wie ist das mit der Rückgabe? Bei Abholung der Kette wird der komplette Kaufpreis bezahlt. Wurden die Ketten nicht benutzt und ist die Verpackung unversehrt, können die Schneeketten mit originalem Kaufbeleg wieder zurückgegeben werden.

In diesem Fall wird der Kaufpreis abzüglich einer Servicegebühr von 3 Euro pro Kalendertag erstattet. Die Rückgabeoption gilt nur für ADAC Mitglieder. Die ADAC Geschäftsstelle und Reisebüro in Ihrer Nähe ­finden Sie unter www.adac-suedbayern.de

Fragen an den ADAC
Sie haben eine Frage an die ADAC Experten? Dann schreiben Sie uns! Per Post an ADAC Südbayern, Stichwort »Leserfrage«, Postfach 20 01 44, 80001 München oder per E-Mail an: leserfrage@sby.adac.de

Artikel vom 15.11.2017
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