ADAC Tipps: So kommen Sie zu Ihrem Recht

Ärger mit der Werkstatt

Werkstatt-Mängeln auf der Spur: ADAC Technik-­Experte Christian Adler ist Mitglied einer Schiedsstellen-Kommission.	Foto: ADAC

Werkstatt-Mängeln auf der Spur: ADAC Technik-­Experte Christian Adler ist Mitglied einer Schiedsstellen-Kommission. Foto: ADAC

ADAC/München · Eine saftige Werkstattrechnung, obwohl eigentlich nur der Ölwechsel gemacht werden sollte, ein trotz Reparatur nicht behobener Schaden oder man stellt erst bei der Abholung seines neuen Gebrauchten fest, dass das Fahrzeug mit Hageldellen übersät ist.

Ärgerlich! Aber deswegen müssen Autofahrer nicht gleich vor Gericht ziehen. Bei einer der sieben Schiedsstellen des Kfz-Handwerks in Bayern findet man günstiger Hilfe. Als Fürsprecher der Autofahrer ist ADAC Technik-Experte Christian Adler Mitglied einer Schiedsstellen-Kommission. Er erklärt, wie man zu seinem Recht kommt.

Was tun bei einer überhöhten Rechnung?

Christian Adler: Am besten ist es, wenn sich beide Parteien vernünftig einigen. Klappt das nicht, sollte die zuständige Schiedsstelle angerufen werden. Diese Leistung kann jeder kostenfrei in Anspruch nehmen, sofern die Reparaturwerkstatt Mitglied der Kfz-Innung ist.

Woran erkennt man das?

Christian Adler: Die Innungsmitglieder führen das weiß-blaue Schild mit der Aufschrift »Kraftfahrzeuggewerbe – Meisterbetrieb der Kfz-Innung«, häufig ist es am Eingangsbereich angebracht. Oder man informiert sich direkt bei der entsprechenden Kfz-Innung.

Wo liegt der Vorteil einer Schiedsstelle?

Christian Adler: Eine Schiedsstelle wickelt Streitigkeiten zügig, fair und vor allem kostenlos ab. Dabei arbeiten Techniker, Juristen und Sachverständige Hand in Hand, um die Interessen aller zu wahren. Ziel ist es, einen fairen Kompromiss zu finden. Zunächst bewertet eine Vorkommission den Fall. Gibt es keine ­Einigung, geht er an die Hauptkommission. Die Verhandlungen münden in einen Schiedsspruch, der zwar die betroffene Werkstatt oder den Händler bindet, nicht aber den Verbraucher. Ist er mit der Entscheidung nicht einverstanden, bleibt immer noch der Gang vors Gericht. Und: Die Verjährung der Ansprüche ist für die Dauer des Verfahrens gehemmt.

Was ist zu tun, wenn man eine Schiedsstelle einschalten will?

Christian Adler: Man sollte schnell reagieren. Unter der Telefonnummer 089/5195-177 nennen ADAC Spezialisten die nächstgelegene zuständige Stelle und helfen bei Technikfragen weiter. Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht werden. Man sollte dabei die Beteiligten, den Fahrzeugtyp mit Baujahr sowie Laufleistung nennen und kurz die Streitpunkte schildern. Hilfreich sind Kopien von Belegen wie Auftragsbestätigungen oder Rechnungen.

Rat und Hilfe gibt es auch im ADAC Prüfzentrum München, Ridlerstraße 35 (Nähe Heimeranplatz, direkt am Mittleren Ring), Telefon 0 89 / 51 95-1 77 oder E-Mail: pruefzentrum@sby.adac.de

Fragen an den ADAC
Sie haben eine Frage an die ADAC Experten? Dann schreiben Sie uns! Per Post an ADAC Südbayern, Stichwort »Leserfrage«, Postfach 20 01 44, 80001 München oder per E-Mail an: leserfrage@sby.adac.de

Artikel vom 06.09.2017
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