Tiermisshandlung: 46-Jähriger wird verurteilt

München · Rohe und quälerische Tiermisshandlungen hat das Amts­gericht einem 46-jährigen Münchner zur Last gelegt und ihn deshalb am 26. Juni zu einer Geldstrafe von 1.350 Euro verurteilt. Vor Gericht stand der Mann wegen eines Vorfalls vom 29. Juli 2016.

Damals hatte der Mann in der Landsberger Straße sein Auto unvermittelt abgestellt, seine mitfahrende Hündin Flavia rausgezogen, geschüttelt, geschlagen und ihr ­Trockenshampoo ins Gesicht gesprüht. Eine Zeugin rief die Polizei. Ihre Aussage führte mit zur Verurteilung des Mannes. Der Grund für den Ausraster des 46-Jährigen: Die Hündin hatte im Auto ­einen Haufen gemacht – nicht zum ersten Mal, wie sich herausstellen sollte. Trotz der Misshandlungen zeige die Hündin keine Angst vor ihrem Herrchen, wie eine Ärztin vom Veterinäramt ­bestätigt habe. Auch habe das Tier keine bleibenden Schäden zurückbehalten, was zugunsten des Hundehalters ausgelegt wurde. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Misshandlungen bei dem Tier erhebliche Schmerzen ­hervorgerufen hätten.

Die Zeugin sprach von einem lauten Aufjaulen der Hündin, als diese von einem Faustschlag des Mannes getroffen worden war. Aufgrund des Vorfalls hatte der Mann mit der Hündin ­bereits im vergangenen ­November beim Veterinäramt vorstellig werden ­müssen. Die Ärztin erklärte vor Gericht, die Hündin habe im Sprechzimmer Kot ­abgesetzt, was äußerst ­ungewöhnlich sei. Sie habe nicht den Eindruck gehabt, dass der Angeklagte den Hund im Griff habe. Sie habe ihm daher den Rat erteilt, eine Hundeschule ­aufzusuchen. Ob das Urteil bei dem Mann eine Einsicht bewirkt hat, bleibt ­abzuwarten.

Artikel vom 25.08.2017
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