Täterin verurteilt

Fingerabdruck überführt 23-Jährige

Altstadt/Am Hart · Eine heute 23-jährige Frau wurde am 4. Mai für eine Tat rechtskräftig verurteilt, die sie am 13. November 2013 begangen hat. An jedem Sonntag sprachen zwei Frauen, darunter die jetzt verurteilte, einen Mann auf dem Marienplatz an und baten um Bargeld. Er gab ihnen daraufhin zehn Euro für Lebensmittel.

Die beiden Frauen fragten daraufhin, ob er noch mehr Geld habe und stellten ihm Geschlechtsverkehr gegen Bezahlung in Aussicht. Der Mann ging auf den Vorschlag ein und alle drei begaben sich in die Wohnung des Mannes im Stadtteil Am Hart, wo er den beiden Frauen seine Geldkassette samt Inhalt zeigte. Nur kurz darauf verließen die beiden Frauen sehr eilig die Wohnung. Zum vereinbarten Geschlechtsverkehr war es nicht gekommen, auch hatte der Mann keine Zahlung geleistet. Allerdings stellte er fest, dass das gesamte Bargeld aus der Kassette entwendet worden war. Er erstattete Anzeige. Im Rahmen der Spurensicherungsmaßnahmen konnte das Kriminalkommissariat 92 eine Fingerabdruckspur an der Geldkassette sichern. Diese konnte zweifelsfrei der 23-jährigen Frau zugeordnet werden. Das war letztlich der ausschlaggebende Beweis für ihre Anwesenheit in der Wohnung des Bestohlenen und für die Rekonstruktion des Tatablaufs.

Artikel vom 12.06.2017
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