Mieterverein informiert

Ebersberg · Wann ist der Garten mit vermietet?

Ebersberg · Ist der Garten mit vermietet, dürfen Mieter ihn so nutzen, wie sie wollen. Sie können nach Angaben des Mietervereins des Landkreises Ebersberg e.V. Beete anlegen, ein Planschbecken, einen Sandkasten oder eine Schaukel aufstellen und Blumen und Sträucher pflanzen. Bei Vertragsende muss der Mieter allerdings den ursprünglichen Zustand wiederherstellen.

Bei Einfamilienhäusern gilt der Garten immer als mit vermietet, wenn im Mietvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Anders verhält es sich bei Mehrfamilienhäusern: hier ist der Garten nur dann mit vermietet, wenn das im Mietvertrag auch ausdrücklich so vereinbart ist. Muss der mit vermietete Garten laut Mietvertrag auch gepflegt werden, heißt das vor allem Rasen mähen, Unkraut jäten und Büsche schneiden. Dabei muss man sich natürlich an die örtlichen Ruhezeiten halten.

Artikel vom 18.05.2017
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