Autofahrer sollten für den Winterurlaub gut gerüstet sein

Schneekettenpflicht beachten

Sicher von A nach B: Die Montage der Schneeketten ist in vielen Winterurlaubsorten Pflicht.	Foto: ADAC

Sicher von A nach B: Die Montage der Schneeketten ist in vielen Winterurlaubsorten Pflicht. Foto: ADAC

ADAC/München · Wer in seinem Winterurlaub auf höhergelegenen Bergstrecken und Pässen mit dem Auto unterwegs ist, sollte darauf achten, unbedingt Schneeketten an Bord zu haben. Denn wo und wann die eisernen Helfer vorgeschrieben sind, kann sich schnell ändern.

Ein Streckenabschnitt, der gerade noch frei befahrbar war, kann nach einem Wetterumschwung wenig später allein mit Winterreifen nicht mehr passierbar sein. Die Traktionshilfen sind vor allem dann unentbehrlich, wenn Autofahrer auf schneebedeckte Steigungen fahren oder auf Fahrbahnen mit dicker und geschlossener Schneedecke unterwegs sind.

Vor Fahrtantritt informieren

»Safety first« ist die Devise. Deshalb sollte sich jeder Winterurlauber vor Fahrtantritt über die Anbringung und Funktion seiner Schneeketten informieren. Dabei ist zu beachten, dass die Ketten grundsätzlich auf die Räder der Antriebsachse montiert werden müssen. Bei Allradfahrzeugen sollten Autofahrer den Empfehlungen des Herstellers folgen.

Der ADAC rät, die Ketten möglichst frühzeitig aufzuziehen, denn hat sich ein Fahrzeug im Schnee festgefahren, ist die Montage mühsam und zeitraubend. Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, übt das Aufziehen der Ketten vor dem ersten Einsatz in der heimischen Garage. Verpflichtend ist das Anlegen der Schneeketten, wenn es durch das entsprechende, blaue Schild mit weißem Schneekettensymbol (Verkehrszeichen 268) vorgeschrieben wird. Ab dann ist auch ein maximal Tempo von 50 km/h vorgeschrieben und Systeme wie die Anti-schlupfregelung ASR oder die Fahrdynamikregelung ESP sollten ausgeschaltet sein. Sind ASR und ESP nicht abschaltbar, kann der Antrieb vielfach auf ein »Winterprogramm« umgeschaltet werden. Autofahrer, die sich nicht an die vorgeschriebene Ausrüstung halten, müssen mit hohen Bußgeldern rechnen. Deshalb ist es ratsam, sich vor Fahrtantritt über die jeweiligen Bestimmungen sowie die aktuellen Wetterbedingungen am Zielort zu informieren. Informationen und laufend aktualisierte Verkehrsmeldungen sind unter www.adac.de, Rubrik »Reise & Freizeit«, Menüpunkt »Verkehr«, abrufbar.

Kauf mit Rückgabeoption

In den ADAC Geschäftsstellen sowie in vielen Vertretungen gibt es für Club-Mitglieder hochwertige Kettensätze, die den Prüfkriterien des TÜV und der österreichischen Ö-Norm entsprechen. Werden sie nicht ­gebraucht und ist die Verpa­ckung noch versiegelt, können sie zurückgegeben werden und der Kaufpreis wird erstattet. Verrechnet wird lediglich eine Servicegebühr von drei Euro pro Tag. Solange vorrätig, sind Ketten für alle gängigen Reifenformate erhältlich.

Weitere Infos in den ADAC Geschäftsstellen und unter Telefon 0 89 / 5 19 50.

Fragen an den ADAC
Sie haben eine Frage an die ADAC Experten? Dann schreiben Sie uns! Per Post an ADAC Südbayern, Stichwort »Leserfrage«, Postfach 20 01 44, 80001 München oder per E-Mail an: leserfrage@sby.adac.de

Artikel vom 18.02.2017
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