Renitente Russin verurteilt

Erding · 8.000 Euro Strafe anscheinend ganz wenig Einsicht

Erding · Beamtenbeleidigung, unerlaubte Prostitution, Visaerschleichung, Verschaffen falscher amtlicher Ausweise und unerlaubter Aufenthalt: Die Liste der Straftaten ist lang. Dafür bekam eine Russin jetzt vom Erdinger Amtsrichter die Quittung – 200 Tagessätze zu 40 Euro.

Im März dieses Jahres waren Bundespolizisten der Frau auf die Schliche gekommen. Sie war den Beamten damals bei der Ausreise nach Moskau aufgefallen, weil sie sich zu lange in Deutschland aufgehalten hatte.

Die Liste der Straftaten ­wurde im Verlauf der ­Vernehmung immer länger

Bundespolizisten hatten die 44-Jährige damals zur Ausreise kontrolliert und dabei festgestellt, dass die Russin insgesamt 74 Tage länger in Deutschland war, als sie es laut Visum hätte dürfen. Mittels Dolmetscher mit dem Tatvorwurf konfrontiert, gab sie dem vernehmenden Beamten und dem Übersetzer sofort unmissverständlich zu verstehen, was sie von ihnen hielt. Die Beschuldigte erklärte, sie sei nicht bereit, bei der Befragung mitzumachen, und bezeichnete die Männer als Faschisten und wandte auch das Zitat Götz von Berlichingens auf die Beamten an.

Das ließen sich weder der Polizist noch der Dolmetscher bieten. Zu den Vorwürfen der Beleidigung und des unerlaubten Aufenthalts sollten sich aber noch weitere Straftaten gesellen. Im Laufe der Ermittlungen sollte sich herausstellen, dass die Russin in mehreren Städten in ganz Deutschland der Prostitution nachgegangen war. Dies bedarf nicht nur einer Erlaubnis, welche die Frau nicht hat vorlegen können, sondern auch eines explizit zur Arbeitsaufnahme ausgestellten Visums. Auch das hatte die 44-Jährige nicht. Sie hatte sich nach eigenen Angaben ganz im Gegenteil von einer Freundin gegen ein Entgelt von 250 Euro ein griechisches Visum für einen touristischen Aufenthalt besorgen lassen. Außerdem waren damals im Reisegepäck der Frau noch zwei gefälschte Dokumente aufgetaucht; eine estnische Identitätskarte und ein dänischer Reisepass. Diese habe sie nur so zum Spaß bei sich, habe sie von einem Freund in der Türkei zum Geburtstag geschenkt bekommen, hatte die mit den Dokumenten Konfrontierte damals den Ermittlern erzählt.

All diese Erkenntnisse hatten damals dazu geführt, dass die Bundespolizisten die Russin wegen unerlaubter Arbeitsaufnahme als Prostituierte, Visaerschleichung, unerlaubten Aufenthalts, Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen und schließlich Beleidigung anzeigten.

Aufgrund der Ermittlungen der Bundespolizei am Münchner Airport hatte die Staatsanwaltschaft in Landshut eine Sicherheitsleistung von 1.000 Euro verlangt und Anklage erhoben.

Ein Erdinger Amtsrichter sah jetzt die Schuld der 44-Jährigen als erwiesen an und verurteilte sie daher zu 8.000 Euro Geldstrafe oder 200 Tagen Ersatzhaft. Darauf wäre Götz von Berlichingen auch nichts mehr eingefallen.

Artikel vom 27.12.2016
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