Gemeindewerke im Recht

Haar · Klage gegen unlautere Werbeanrufe gewonnen

Haar · Telefonanrufe zu Werbezwecken ohne vorherige Erlaubnis des Angerufenen sind verboten. Das hindert viele Werbefirmen nicht daran, diese Methode dennoch einzusetzen.

Besonders im Energievertrieb sind Werbeanrufe beliebt, denn ein rechtsverbindlicher Vertrag ist am Telefon schneller abgeschlossen als vielen klar ist. Die Gemeindewerke Haar GmbH haben jetzt eine Unterlassungsklage gegen einen Mitbewerber angestrengt, um ihre Kunden vor unerwünschten Folgen solcher Abwerbungen zu schützen und damit Erfolg gehabt:

Unter dem Aktenzeichen 1 HK O 64 06 / 16 erging durch das Landgericht München auf Antrag der Gemeindewerke Haar ein Urteil, das es einem auswärtigen Stromanbieter bei Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro untersagt, Kunden der Gemeindewerke ohne vorherige Einwilligung anzurufen, um für ein Stromprodukt zu bewerben.

»Es kommt regelmäßig vor, dass Kunden sich bei uns melden, weil sie Ärger mit einem neuen Stromversorger haben und nicht wissen, wie sie aus dem Vertrag herauskommen«, sagt Rainer Mendel, Vertriebsleiter der Gemeindewerke Haar. Die Angebote der Telefonwerber klingen oft verlockend: Ohne eigenen Aufwand deutlich sparen – wer möchte das nicht? Was Kunden jedoch nicht wissen: Schon wenige Monate nach Vertragsabschluss können sich Preise ändern. Das wird am Telefon natürlich nicht mitgeteilt. Die genauen Vertragsbedingungen werden ohnehin oft nicht gelesen. Hat man beispielsweise einen Bonus in Anspruch genommen, so muss dieser bei verfrühter Kündigung eventuell zurückgezahlt werden. Dadurch verteuert sich das Angebot deutlich.

»Wir bitten alle Kunden, die von unseriösen Werbeanrufen betroffen sind, sich auch an uns zu wenden«, sagt Walter Dürr, Geschäftsführer der Gemeindewerke. »Dabei ist wichtig, sich zu merken, in wessen Auftrag angerufen wurde, damit wir uns aktiv und erfolgreich zum Schutz unserer Kunden einsetzen können.«

Wird dennoch am Telefon ein neuer Vertrag abgeschlossen, der so nicht gewollt ist, besteht innerhalb von zwei Wochen die Möglichkeit zum Widerruf.

Die Mitarbeiter der Gemeindewerke stehen dazu unter Tel. 0 89 / 45 69 91 -60 beratend zur Seite.

Artikel vom 14.12.2016
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