Stiftung »Neues Konzerthaus« anerkannt

München · Zweck der Stiftung ist die Förderung der Musik und der musikalischen Bildung

München · Oberbayerns Regierungspräsidentin Brigitta Brunner hat am 2. November die Stiftung »Neues Konzerthaus München« mit Sitz in München als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts staatlich anerkannt.

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kunst und Kultur, insbesondere der Musik, einschließlich kultureller Veranstaltungen sowie die Förderung der musikalischen Bildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Errichtet hat die Stiftung Georg von Werz. Allein im Jahr 2015 hat die Regierung von Oberbayern 47 Stiftungen als rechtsfähig anerkannt. Damit ist die Regierung von Oberbayern derzeit für rund 1.650 Stiftungen zuständig. Seit 2005 hat sich die Zahl der Stiftungen in Oberbayern um die Hälfte erhöht, seit 2000 sogar mehr als verdoppelt. Die Gesamtzahl der Ende 2015 in Bayern registrierten rechtsfähigen Stiftungen ist auf 3.944 Stiftungen gestiegen. Bayern liegt damit bundesweit weiterhin in der Spitzengruppe.

Wissenswertes zu Stiftungen

Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales: Die Zwecke, für die eine Stiftung errichtet werden kann, sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares Instrument, mit dem Vermögen für einen guten Zweck angelegt werden kann. Millionenbeträge sind nicht erforderlich, um eine rechtlich selbstständige Stiftung zu errichten. Das Grundstockvermögen sollte aber mindestens 50.000 bis 100.000 Euro betragen. Wer eine Stiftung gründen will, erhält nähere Informationen bei der Regierung von Oberbayern unter der Telefonnummer 0 89/21 76-0 oder im Internet unter www.regierung.oberbayern.bayern.de

Artikel vom 13.11.2016
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