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Betreuung auch nach Volljährigkeit erforderlich
Erding · Junge Flüchtlinge in Not
Erding · Kinder und Jugendliche, die als Asylsuchende nach Deutschland kommen, werden im Rahmen von speziellen Programmen in betreute Wohngruppen aufgenommen und versorgt. Viele dieser sogenannten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge haben auch im Landkreis Erding Schutz und eine neue Heimat gefunden.
Das System funktioniere vor Ort nach Angaben der Landkreisverwaltung sehr gut, zumal der Landkreis Erding aufgrund seiner Zuständigkeit für den Bereich des Flughafens schon seit Jahren mit der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen konfrontiert ist. Von diesem Erfahrungsschatz profitieren auch die Nachbarlandkreise und die Landeshauptstadt München, die immer wieder junge Flüchtlinge in den Einrichtungen des Landkreises Erding unterbringen. In vielen dieser Fälle werde die mittel-und langfristige Betreuung der Kinder und Jugendlichen über deren Volljährigkeit hinaus jedoch nicht zu Ende gedacht.
Harsche Kritik: Landeshauptstadt entzieht sich ihrer Verantwortung
Kreisrätin Ulla Dieckmann hatte dazu in einer Anfrage das Landratsamt Erding als verantwortliche Stelle ins Spiel gebracht. Tatsächlich handelte es sich in einem von ihr konkret angesprochenen Fall um einen Jugendlichen, der von der Landeshauptstadt München in einer Jugendwohngruppe im Landkreis Erding untergebracht worden war. Mit Eintritt der Volljährigkeit musste er aufgrund rechtlicher Vorgaben aus der Einrichtung ausziehen und war von Obdachlosigkeit bedroht. Damit waren die kommunalen Behörden in Erding in der Pflicht, denn die eigentlich zuständige Landeshauptstadt München »entzog sich ihrer Verantwortung und überließ den Jugendlichen seinem Schicksal«, so die harsche Kritik aus dem Erdinger Kreishaus.
Landrat Martin Bayerstorfer zeigte sich betroffen vom Schicksal des jungen Flüchtlings: »Es kann nicht in unserem Sinne sein, dass die jungen Menschen durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmögliche Hilfe und Betreuung erhalten, und nach ihrem 18. Geburtstag von den zuständigen Stellen völlig allein gelassen werden.« Für jeden Menschen sei eine drohende Wohnungslosigkeit mit existenzieller Angst verbunden; überdies läge jeder Fall von Obdachlosigkeit in der Zuständigkeit der Gemeinden. Weiterhin verfolge der Landkreis Erding aber die Politik, dass kein anerkannter Asylbewerber aus den Asylunterkünften verwiesen werde, um die Städte, Märkte und Gemeinden nicht über Gebühr zu belasten.
Durch die Zusammenarbeit verschiedener Stellen im Landkreis Erding wird nun versucht, dem Jugendlichen helfend unter die Arme zu greifen.
Artikel vom 20.10.2016Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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