Halteverbot an der Stettner-Straße

Giesing · Gefangenentransporte

München/Giesing · 17 Millionen Euro teuer, zwei Jahre aufwändiger Bauzeit: Anfang September wurde der neue Hochsicherheits-Gerichtssaal im Tiefengeschoß der Justizvollzugsanstalt Stadelheim seiner Bestimmung übergeben.

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Hier sollen künftig unter anderem auch besonders sensible und aufwändige Verfahren gegen die organisierte Kriminalität stattfinden. Entsprechende Hochsicherheits-Räumlichkeiten suchte man bislang München weit vergebens, zudem platzte das Justizzentrum an der Nymphenburger Straße aus allen Nähten. Vor allem aber auch aus sicherheitstaktischen Erwägungen kann das neue Objekt punkten. Denn die langen Verbringungsfahrten zwischen dem Justizzentrum am Stiglmair-Platz und der Stadelheimer Straße entfallen künftig für eine Hochsicherheits-Klientel der Justizbehörden.

Allerdings: Die ehrgeizige (Tief-)Baumaßnahme in Obergiesing-Fasangarten bedingt künftig auch eine Einschränkung für die Anwohner. Denn entlang der Stettnerstraße, auf der rückwärtigen Seite des Gefängnisses liegt der ebenso sensible Zugangsbereich zum neuen Gerichtstrakt. Weshalb vonseiten der Behörden für diese Trasse südseitig nun ein generelles Halteverbot erlassen wurde. Dagegen regte sich zuletzt Widerstand vonseiten der Anwohner. Im örtlichen Bezirksausschuss wurde vonseiten der Nachbarn der Vorschlag unterbreitet, die trotz der Baumaßnahme immer noch notwendigen Gefangenentransporte über die benachbarte Maurerstraße abzuwickeln. Ein Anliegen, welches das Münchner Polizeipräsidium zwar prüfte, dessen Umsetzung jetzt aber verwarf.

Begründung vonseiten der Sicherheits-Wächter: Entlang der Maurerstraße wäre bei einer solchen Umsetzung sogar ein beidseitiges Halteverbot notwendig geworden. Nur so könne aus Sicht der Polizei Gegenverkehr aufrecht erhalten werden. Zudem bereitete den »Sheriffs« auch die scharfe 90-Grad-Kurve am südlichen Ende der Maurerstraße Sorge vor weiteren verkehrlichen Turbulenzen bei entsprechenender Verkehrsführung. Mit dem gleichen Argument einer dafür notwendigen, beidseitigen Halteverbotsregelung wurde auch ein entsprechender Vorschlag der Zubringung über die Holtzendorffstraße verworfen. In beiden Fällen seien auch mehr Anwohner betroffen. Der BA nahm die Stellungnahme zur Kenntnis. Es bleibt beim Halteverbot entlang der Stettnerstraße. HH

Artikel vom 19.09.2016
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