Der kleine Staatshaushalt

München · Die Bezirksausschüsse verfügen über eigene Förderbudgets

Kulturelle Veranstaltungen wie hier die Moosacher Stadtteilkulturtage können aus den ­Budgets der Bezirksausschüsse gefördert werden.	Foto: Archiv

Kulturelle Veranstaltungen wie hier die Moosacher Stadtteilkulturtage können aus den ­Budgets der Bezirksausschüsse gefördert werden. Foto: Archiv

München · Veranstalter haben einen undankbaren Job. Sie müssen an alles denken, organisieren, Hand anlegen, finanzieren und ­wehe, wenn doch was schiefgeht!

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Artikel vom 02.09.2016: Samstagsblatt München-Redakteur Carsten Clever-Rott über ein bürokratisches Instrument

Gewerbliche Veranstalter können sich im besseren Fall mit dem Umsatz trösten, aber Vereine oder anderweitig organisierte Bürger engagieren sich aus reinem Idealismus für ihre Mitmenschen. Dieser Idealismus wird seit mittlerweile 15 Jahren von der Stadt München gefördert. Die 25 Stadtbezirke verfügen über eigene Budgets, die sie zur Unterstützung von Veranstaltungen und Investitionen einsetzen können. Die Förderung ist an strenge Richtlinien geknüpft, aber wer diese Regeln im Auge behält, kann von den Budgets profitieren.

Die Rücknahme eines Bewilligungsbescheids ist schon vorgekommen, aber sehr selten

Die Landeshauptstadt stellt 900.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Von diesem Geld erhält jeder Stadtbezirk einen Sockelbetrag in gleicher Höhe, nämlich 10.200 Euro. Der Restbetrag von 645.000 Euro wird entsprechend der Einwohnerzahl auf die Bezirke aufgeteilt. 41 Cent pro Einwohner stocken die Budgets auf. So kann Altstadt-Lehel im Jahr über etwa 19.100 Euro verfügen, Ramersdorf-Perlach verwaltet stolze 55.900 Euro. Letzteres stimmt allerdings nur eingeschränkt, denn: »Die Budgets verwaltet das Direktorium der Landeshauptstadt«, erklärt Michael Schlachter von eben diesem Direktorium.

Bei der Vergabe der Zuschüsse entscheiden neben dem Direktorium die Bezirksausschüsse mit. Ein Zuschussantrag muss an das Direktorium gestellt werden, und zwar mindestens sechs Wochen vor der »Maßnahme«, in der Regel eine Veranstaltung. Das Direktorium prüft, ob die Richtlinien für die Förderung eingehalten wurden. Auf ihrer Internetseite hat die Stadt München die Richtlinien veröffentlicht, immerhin zehn A4-Seiten.

Nach der Prüfung gibt das Direktorium den Antrag an den zuständigen Bezirksausschuss weiter – egal, ob das Vorhaben förderfähig ist oder nicht. Hat die Stadt grundsätzlich grünes Licht gegeben, prüfen die Stadteilpolitiker, ob und wie viel Zuschuss sie aus ihrem Budget bereitstellen wollen. Dabei greifen sie vor allem auf ihr Wissen über die Stadtteilgesellschaft zurück, wie Schlachter im Gespräch mit dem Samstagsblatt sagt. Anders als das Direktorium kennen die Lokalpolitiker die Personen und Einrichtungen, die die Förderung beantragen. Selten fällt ein Antrag durch. Wenn das Jahr zu Ende geht, leeren sich auch die Budgets, allerdings unterschiedlich schnell. Während in manchen besonders aktiven Stadtbezirken der Topf voll ausgeschöpft wird, bleiben andere auch schon mal auf Fördergeldern »sitzen«. Allerdings können die Mittel auch ins Folgejahr übertragen werden.

Die Stadt sieht es übrigens ganz gerne, wenn die Budgets von den Bürgern ausgereizt werden. Deshalb wirbt Michael Schlachter auch für Initiativen von Vereinen und Bürgern. Schließlich erfüllt das Geld der Landeshauptstadt nur dann seinen Zweck, wenn es auch eingesetzt wird.

Der finanzielle Einsatz ist für kleinere Vereine oder Einzelpersonen immer mit einem Risiko verbunden. Mit einer möglichst realistischen Kalkulation vorab lässt sich ermitteln, mit welchem Defizit ein Veranstalter rechnen muss. Eingerechnet werden müssen Einnahmen und Eigenleistungen. Steht unter dem Strich eine negative Zahl, ist das der Höchstbetrag, den die Bezirksausschüsse jeweils tragen können. Fällt das Defizit geringer aus, wird der Zuschuss entsprechend gekürzt. Ist der Fehlbetrag höher als angenommen, hat der Veranstalter Pech und muss den Betrag selbst übernehmen. »Die Kalkulationen sind aber meistens so genau, dass das kaum vorkommt«, berichtet Schlachter aus der Praxis. Abgesehen davon kann der Antrag angepasst werden, wenn sich vor der Bewilligung ein größeres Defizit abzeichnet. Dazu ist die Rücksprache beim Direktorium nötig.

Transparenz und Kommunikation sind ohnehin die wichtigsten Punkte im Umgang mit dem Bezirksausschuss und der Stadt. Wer da nicht mit offenen Karten, aber womöglich mit bösen Hintergedanken spielt, muss auch nachträglich mit der Rücknahme des Bewilligungsbescheids rechnen. »Das ist schon vorgekommen, aber wirklich sehr selten«, berichtet Michael Schlachter. Gefördert werden übrigens nicht ausschließlich Veranstaltungen, wohl aber ausschließlich Einzelmaßnahmen. Eine dauerhafte Förderung gibt es nicht, jedes Vorhaben muss einzeln angemeldet werden. Von Carsten Clever-Rott

Hintergrundinfo
Um sich abzusichern, fordert die Stadt München im Rahmen des Antrags um eine Haftungserklärung von mindestens zwei Personen, die gegenüber der Stadt die Haftung übernehmen, falls die Bewilligung nachträglich zurückgenommen wird. Diese Haftungserklärung entfällt bei Anträgen von eingetragenen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts.

Artikel vom 02.09.2016
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