Aufsichtsbeschwerde abgewiesen

Garching · Landratsamt bestätigt korrekte Vorgehensweise des Bürgermeisters

Garching · Das Landratsamts bestätigt es nun: Der Ausschluss der drei anwesenden Stadtratsmitglieder Dr. Hans-Peter Adolf, Walter Kratzl und Werner Landmann in der Stadtratssitzung am 28. Juli war rechtens.

Hintergrund: Auf der Tagesordnung der Stadtratssitzung am 28. Juli stand der Punkt Zulässigkeit des Bürgerbegehrens »Rettet den Helmut-Karl-Platz«. Die Verwaltung hatte vor der Beratung darauf hingewiesen, dass die anwesenden Mitglieder des Stadtrates Hans-Peter Adolf, Walter Kratzl und Werner Landmann als gesetzliche Vertreter des Bürgerbegehrens entsprechend der Gemeindeordnung persönlich beteiligt seien. Daraufhin hat der Stadtrat den Ausschluss der drei zu diesem Tagesordnungspunkt beschlossen.

Das bedeutet, dass Adolf, Kratzl und Landmann als gesetzliche Vertreter des Bürgerbegehrens zu dessen Zulässigkeit weder mitberaten noch abstimmen durften. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vertritt hierzu eine andere Meinung und hatte eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Stadt Garching beim Landratsamt München eingereicht.

Entscheidung basiere nicht auf persönlichem Zwist

Garchings Erster Bürgermeister Dr. Dietmar Gruchmann bedauert den Eklat, denn die Entscheidung des Stadtrates zum Ausschluss basierte zu keinem Zeitpunkt auf einem persönlichen Zwist, sondern war aufgrund juristischer Regelungen der bayrischen Gemeindeordnung unausweichlich. Er betont sogar: »Wir haben die Ausschluss-Empfehlung an den Stadtrat nicht leichtfertig gegeben. Die Verwaltung hat sich im Vorfeld ausführlich mit den rechtlichen Vorgaben befasst«. Die Unterstellungen der Grünen, dass das Stadtoberhaupt hier »hinterfotzig« gehandelt habe, seien daher vollkommen haltlos und somit reine Polemik, so die Mitteilung der Stadt.

In der Antwort des Landratsamtes zur Aufsichtsbeschwerde von Werner Landmann gegen die Stadt Garching heißt es: »Wir haben den dargestellten Sachverhalt überprüft und sehen keinen rechtsaufsichtlichen Handlungsbedarf«. Das Landratsamt vertritt, ebenfalls wie die Stadt, die Ansicht, dass die Annahme eines ideellen und persönlichen Vorteils im Sinne der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) gerechtfertigt ist.

Nach einer ausführlichen Begründung kommt die Rechtsaufsichtsbehörde zu dem Fazit: »Daher ist die Entscheidung, Stadtratsmitglieder, die als vertretungsberechtigte Personen bzw. als stellvertretende vertretungsberechtigte Person des Bürgerbegehrens auftreten, wegen persönlicher Beteiligung bei der Beratung und Beschlussfassung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens auszuschließen, nicht zu beanstanden«.

Für Gruchmann sei das Thema damit erledigt. Er hoffe nun, dass nach der Sommerpause alle im Stadtrat gemeinsam eine konstruktive Lösung für den Helmut-Karl-Platz finden werden. Denn das Anliegen der vielen Bürger, die das Bürgerbegehren unterzeichnet haben, nehme der Stadtchef ernst, heißt es weiter in der Mitteilung der Stadt. Die Verwaltung arbeitet an einem Gesamtkonzept, das dem Stadtrat baldmöglichst vorgelegt wird.

Artikel vom 22.08.2016
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