Erstes positives Fazit

München · Bundespolizeibeamte testen BodyCams seit sechs Monaten

Die BodyCam – hier das bei den Beamten weniger beliebte Schultermodell – ist seit sechs Monaten bei der Bundespolizei in München testweise im Einsatz.	Foto: Bundespolizei

Die BodyCam – hier das bei den Beamten weniger beliebte Schultermodell – ist seit sechs Monaten bei der Bundespolizei in München testweise im Einsatz. Foto: Bundespolizei

München · Seit 19. Februar erprobt die Münchner Bundespolizei am Hauptbahnhof der bayerischen ­Landeshauptstadt mobile Körperkameras. Erste Auswertungsergebnisse nach fast einem halben Jahr zeigen, dass die mit der Technik betreuten Beamten, das neue Einsatzmittel »BodyCam« überwiegend positiv bewerten.

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In der Erprobung, die noch ein weiteres halbes Jahr andauern soll, liegt ein Schwerpunkt auf der Akzeptanz von Bundespolizeibeamtinnen und -beamten sowie der Öffentlichkeit. Besonderes Augenmerk richtet sich auch darauf, ob sich gewaltbereite Personen abschrecken lassen und ob Einsatzkräfte geschützt werden.

Erprobt werden zwei unterschiedliche Kamerasysteme (Brust- und Schulterkamera). Positiv stimmte die Münchner Bundespolizeibeamten das Modell, bei dem die Kamera an der Brust angebracht wird. Es lässt sich mit einem Handgriff an der Schutzweste anbringen und »offenbarte in der Handhabung keinerlei negative Beeinflussung auf andere Einsatzmittel«, wie die Bundespolizei die Erfahrungen zusammenfasst.

Beamte sprechen sich für Kameras aus, die auch über ein Mikrophon verfügen

»Das Schultersystem bewährte sich eher nicht«, erklärt Pressesprecher Wolfgang Hauner. »Hier besteht noch Verbesserungsbedarf bezüglich der Handhabung und Eigensicherung.« Seitens der Öffentlichkeit hat die Bundespolizei vier unterschiedliche Verhaltensmuster festgestellt. Einem Teil der Personen falle der Einsatz der Body­Cam »nicht wirklich« auf. Dies lasse sich zum Teil durch die unterschiedlichen Farben der an den Beamten angebrachten Aufschriften »Videoüberwachung« erklären. Die gelben Hinweisschilder seien gegenüber den weißen deutlich besser wahrnehmbar.

Bei sogenannten Standardmaßnahmen, die aufgrund sehr aggressiven Verhaltens der kontrollierten Person erschwert würden, erkenne man teilweise die abschreckende Wirkung, nachdem die Beamten auf einen möglichen Kameraeinsatz hingewiesen hätten. Daraufhin sei eine deutliche Verhaltensänderung festzustellen gewesen. Die kontrollierten Personen seien in der Folge weitestgehend kooperativ gewesen.

Bei einzelnen, sehr gewaltbereiten Störern zeige die Kamera dagegen nicht immer eine Wirkung – selbst wenn die Lage vom polizeilichen Gegenüber noch eingeschätzt werden kann. Das Aggressionspotenzial überlagere die abschreckende Wirkung, der ­BodyCam-Einsatz ist den betroffenen Personen schlicht egal.

Bei stark alkoholisierten Personen, die den überwiegend größten Teil der Einsatzanlässe ausmachen würden, spielen überwiegend verbale Beleidigungen oder Bedrohungen eine Rolle. Da in der Erprobungsphase der Ton aber nicht aufgezeichnet wird, fehle auch eine spätere Beweisführung in Ermittlungsverfahren. Hier sprachen sich die Münchner Bundespolizisten eindeutig für eine Änderungen und künftige Tonaufzeichnung aus. Besonders erwähnenswert erscheint die Erfahrung der Beamten, dass die Zeit zwischen dem polizeilichen Eingreifen und dem Aktivieren des Kamerasystems oft sehr knapp sei. »Die meisten Gefahrensituationen entwickeln sich dynamisch. Da bleibt keine Zeit, an das Einschalten der Kamera zu denken oder irgendeinen Knopf zusätzlich zu drücken«, fasst Hauner die Bedenken zusammen.

Wenn Bürger und Reisende das Tragen der mobilen Körperkameras bemerkten, seien sie oftmals am allgemeinen Einsatz und den Möglichkeiten interessiert. Wann, wo und wie die Kameras konkret eingesetzt werden, habe dabei nicht im Vordergrund gestanden.

In den vergangenen sechs Monaten wurden die Körperkameras 125-mal getragen. Dabei kam es zu 21 Aufnahmen. 17 davon wurden wieder gelöscht. Bei vier Situationen wurden die bewegten Bilder gesichert und für strafrechtliche Ermittlungen verwandt.

Im Ergebnis der »Münchner Erprobung« bleibt laut Hauner abschließend festzuhalten: »Der Einsatz der BodyCam wird sowohl von den Beamtinnen und Beamten, aber auch von der Öffentlichkeit akzeptiert. Die Ausstattung von Streifenbeamten mit mobilen Körperkameras wird, insbesondere aus Eigensicherungsgründen, positiv betrachtet. BodyCams sind ein sinnvolles und zweckmäßiges Einsatzmittel.«

Damit rückt der reguläre Einsatz der BodyCams als Teil der Standardausrüstung näher.

Artikel vom 13.08.2016
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