Verfolgungsjagd nach Unfall

Alkoholisierter Unfallverursacher wird gestellt

Markt Schwaben · Samstagmittag (28. Mai) ereignete sich auf der Ebersberger Straße ein Auffahrunfall mit drei beteiligten PKW. Hierbei mussten die ersten beiden Fahrzeuge verkehrsbedingt halten, wurden jedoch von einem nachfolgenden 47-Jährigen Markt Schwabener der mit seinem SUV in gleicher Richtung fuhr, übersehen.

Durch den Aufprall auf den hinteren BMW (32-jähriger Fahrer aus Wörth – ca. 10.000 Euro Schaden), wurde dieser auf den vorausstehenden Porsche (34-jähriger Fahrer aus Markt Schwaben, ca. 5,000 Euro Sachschaden) aufgeschoben. Während sich zwei der Unfallbeteiligten um Absicherung der Unfallstelle kümmerten, nutzte der SUV-Fahrer die Gelegenheit zur Flucht. Er flüchtete mit seinem Geländewagen in Richtung ortseinwärts, wurde jedoch von einem der Unfallbeteiligten verfolgt.

Der Flüchtige konnte auf Höhe des Marktplatzes durch den engagierten Einsatz des 37-jährigen Beifahrers des geschädigten BMW-Fahrers gestoppt werden. Dieser stellte sich in den Weg des verkehrsbedingt wendenden Flüchtigen und zwang ihn so zum Halt. Der Geländewagen stand bereits, als der Fahrer beschloss noch einmal Gas zu geben. Er fuhr auf die im Weg stehende Person zu, wodurch es zum Zusammenstoß zwischen Geländewagen und Fußgänger kam.

Bei dem Zusammenstoß wurde der ebenfalls in Markt Schwaben wohnende Verfolger leicht verletzt, konnte jedoch anschließend wieder aufstehen und den Unfallverursacher aus seinem Fahrzeug ziehen. Es kam zu einem Gerangel, welches der Verfolger für sich entschied und wodurch er den Unfallverursacher fixieren konnte.

Mittlerweile trafen alle Unfallbeteiligten am Marktplatz ein und erwarteten die alarmierten Funkstreifen der Polizeiinspektion Poing. Diese führten bei dem Unfallverursacher einen Alkoholtest durch, welcher einen Wert weit über einem Promille ergab. Er musste sich deshalb einer Blutentnahme unterziehen. Den Markt Schwabener erwarten nun mehrere Strafanzeigen, unter anderem wegen Unfallflucht, gefährlicher Körperverletzung, Gefährdung des Straßenverkehrs und Trunkenheit im Verkehr.

Artikel vom 31.05.2016
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