Condrobs ist skeptisch

Verbot von Legal Highs führt zu einer Kriminalisierung

In kleinen Tütchen kommen die Kräutermischungen auf den Markt. Anders als andere NPS ist dieses Produkt bereits als Droge deklariert. Der Handel damit ist in Deutschland seit 2009 verboten.      Foto: Lance Cpl. Damany S. Coleman

In kleinen Tütchen kommen die Kräutermischungen auf den Markt. Anders als andere NPS ist dieses Produkt bereits als Droge deklariert. Der Handel damit ist in Deutschland seit 2009 verboten. Foto: Lance Cpl. Damany S. Coleman

München · Was nicht verboten ist, ist erlaubt. Nicht alles, was erlaubt ist, ist auch unbedenklich. Es gibt nachvollziehbare Gründe, warum (süchtig machende) Drogen in Deutschland verboten sind. Mit den »Neuen psychoaktiven Stoffen« (NPS), auch bekannt als »Legal Highs« wird dieses Verbot ganz einfach umgangen.

Die Substanzen können rauschähnliche Zustände verursachen, sind aber, wie der verbreitete Name schon sagt, legal. In der Politik ist eine Debatte entbrannt, diese NPS zu verbieten. Dazu gibt es einen Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett am 4. Mai verabschiedet hat.

Der Gesetzentwurf sieht ein weitreichendes Verbot des Erwerbs, Besitzes und Handels mit NPS und eine Strafbewehrung der Weitergabe vor.

Bei den Legal Highs werden verbotene Stoffe in ihrer chemischen Struktur so verändert, dass sie nicht mehr unter den Katalog der im Betäubungsmittelgesetz aufgezählten Substanzen fallen. Durchschnittlich entsteht aktuell auf diese Weise jede Woche ein neuer Stoff. Eva Egartner, Geschäftsführende Vorsitzende von Condrobs, erklärt: »Es können niemals sämtliche Stoffe verboten werden. Wir sind gegen weitere Verbote, da Konsumenten durch Verbote nicht am Konsum gehindert, sondern nur unnötig kriminalisiert werden. Zudem steigen durch das Verbieten von Drogenkonsum die Kosten für Strafverfolgung, ohne dass die eigentliche Sucht und die Gefährdung von insbesondere jungen Menschen verhindert werden.« Die Erweiterung der Anzahl von illegalen Substanzen erhöhe den Anreiz, neue Substanzen auszuprobieren. Bereits in jüngster Vergangenheit habe sich gezeigt, dass diese neuen Stoffe zu immer größeren gesundheitlichen Beeinträchtigungen und unvorhersehbaren Risiken führen.

Das geplante Verbot umfasst erstmals ganze Stoffgruppen. Ziel ist es, durch das Verbot der Verbreitung von NPS ihre Verfügbarkeit als Konsum- und Rauschmittel einzuschränken sowie die ständig neue Kreation neuer Stoffe einzudämmen. Mit dem Verbot werde laut Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe »der Wettlauf zwischen dem Auftreten immer neuer chemischer Varianten bekannter Stoffe und daran angepassten Verbotsregelungen im Betäubungsmittelrecht durchbrochen«.

Nach Meinung von Condrobs sollte mehr Geld in Prävention und Hilfe fließen. Durch zusätzliche Mittel für Aufklärungskampagnen und spezialisierte Hilfen könnte den Menschen geholfen werden. Condrobs ist einer der größten überkonfessionellen Träger für soziale Hilfsangebote in Bayern. Die Organisation begleitet Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Schwierigkeiten, minderjährige und erwachsene Flüchtlinge, süchtige Frauen und Männer, Angehörige oder ältere Konsumenten. Heute ist Condrobs mit Sitz in der Heßstraße in München weit über reine Präventions- und Hilfsmaßnahmen für Suchtgefährdete und -kranke hinaus auch in der Kinder- und Jugendhilfe, der Flüchtlingshilfe, der Altenhilfe, der psychiatrischen Versorgung sowie im Ausbildungs- und Beschäftigungsbereich aktiv. Ein besonderes Anliegen des Vereins sind Präventions- und Hilfsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche sowie die Unterstützung von Betrieben bei der Gesundheitsförderung.

Der Gesetzgeber verfolgt derzeit einen anderen Weg, der die Prävention nicht ausschließt, aber schon kurzfristig greifen soll. Mit dem NpSG soll nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums erreicht werden, die Verbreitung von NPS zu bekämpfen und so ihre Verfügbarkeit einzuschränken. Zu diesem Zweck sieht der Entwurf ein strafbewehrtes Verbot des auf Weitergabe zielendenden Umgangs mit NPS vor. Damit soll die Bevölkerung, insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene, vor den häufig unkalkulierbaren Gesundheitsgefahren, die mit dem Konsum von NPS verbunden sind, geschützt werden. Die Verbots- und Strafvorschriften des Gesetzentwurfs zielen insbesondere auf die Hersteller, Händler und Inverkehrbringer von NPS.

Artikel vom 19.05.2016
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