Ab sofort Naturschutzgebiet

Beschluss zu »Südlicher Fröttmaninger Heide«

München/München Nord · Um eine der größten verbliebenen Restflächen der eiszeitlichen Schotterlandschaft im Norden Münchens mit ihren Kalkmagerrasen und lichten Kiefernwaldbeständen zu erhalten und eine angepasste Erholungsnutzung zu ermöglichen, hat die Regierung von Oberbayern den südlichen Teil der Fröttmaninger Heide als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen.

Lebensräume gefährdeter Tiere langfristig erhalten

Die Verordnung über das Naturschutzgebiet »Südliche Fröttmaninger Heide« in der Landeshauptstadt München und im Landkreis München trat am 9. Mai in Kraft. »Die Regierung von Oberbayern bittet Heidebesucher, die wegen der noch vorhandenen Kampfmittelbelastung aus Sicherheitsgründen im Naturschutzgebiet gesperrten Flächen und Wege im eigenen Interesse nicht zu betreten«, so deren Mitteilung.

Das Schutzgebiet liegt in der Landeshauptstadt München, Gemarkung Freimann, der Stadt Garching und der Gemeinde Oberschleißheim. Es hat eine Größe von ca. 347 Hektar und umfasst Teilbereiche des Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) »Heideflächen und Lohwälder nördlich von München« mit einer Größe von ca. 332 Hektar.

Um das Vorkommen selten gewordener Heidepflanzen (z.B. Regensburger Geißklee) und gefährdeter Tiere (z.B. Heidelerche, Feldlerche, Flussregenpfeifer, Steinschmätzer und Wechselkröte) und deren Lebensräume langfristig zu erhalten und zugleich den Besuchern ein Erleben der Heide in ihrer Vielfältigkeit zu ermöglichen, wurde das Schutzgebiet in verschiedene Zonen unterteilt. Das soll sicherstellen, dass bedrohte Tierarten benötigte Rückzugsräume bekommen und die erforderliche extensive Beweidung durch Schafe sowie die Durchführung von Landschaftspflegemaßnahmen mit einer naturver- träglichen Erholungsnutzung durch die Heidebesucherinnen und Heidebesucher in Einklang gebracht werden können.

Um für dieses Gebiet eine möglichst passgenaue Lösung zu finden, hatte die Regierung von Oberbayern von Dezember 2012 bis Mai 2015 ein umfassendes Bürgerbeteiligungsverfahren mit verschiedenen Veranstaltungen und Workshops durchgeführt. In diesem konnten interessierte Bürger mit Behördenmitarbeitern und externen Experten diskutieren sowie Vorschläge erarbeiten. Bereits in diesem Stadium zeigte es sich, dass es alles andere als leicht werden würde, eine Lösung zu finden, die allen Interessen gleichermaßen gerecht wird, heißt es weiter in der Mitteilung der Regierung von Oberbayern. Aufbauend auf die Ergebnisse dieses informellen Bürgerbeteiligungsverfahrens hat die Regierung von Oberbayern einen Verordnungsentwurf erarbeitet, zu dem während des formellen Verfahrens von Juni bis Juli 2015 und aufgrund einer Überarbeitung von Januar 2016 bis Februar 2016 nochmals Anregungen und Bedenken vorgebracht werden konnten.

Bisher nur kleine Flächen und Wege näher untersucht

Aufgrund der im Naturschutzgebiet noch vorhandenen Kampfmittelbelastung muss das aus naturschutzfachlichen Gründen zulässige Betreten des Naturschutzgebiets bis auf weiteres zusätzlich eingeschränkt werden. Bisher konnte nur ein kleiner Teil der Flächen und Wege näher untersucht und von Munitionsresten geräumt werden. Gesperrte Wege sind punktiert gekennzeichnet. Die derzeitige Situation der aus Sicherheitsgründen beschränkten Erholung sei auch für die zuständigen Behörden unbefriedigend, heißt es weiter. Es sind bereits erste Schritte eingeleitet, um möglichst zeitnah durch zügige und systematische Entmunitionierung ein Grundwegenetz und siedlungsnahe Flächen für die Erholung zur Verfügung stellen zu können.

Verordnung angepasst

Ein Konzept zur Entmunitionierung der Wege und Flächen wird derzeit vom Heideflächenverein Münchener Norden e.V. in Kooperation mit der Landeshauptstadt München vorbereitet. Die Verordnung zur Beschränkung der Erholung soll entsprechend der durchgeführten Entmunitionierungen regelmäßig angepasst werden.

Artikel vom 11.05.2016
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