Freinacht: Polizei mahnt zu Besonnenheit

München · Als Scherze getarnte Sachbeschädigungen werden konsequent verfolgt

München · Grundsätzlich ist nichts dagegen zu sagen, wenn hierzulande Bräuche gepflegt werden. Noch besser, wenn sich auch die junge Generation damit auseinandersetzt und Überliefertes weiterträgt. Bei der Freinacht, die in zwei Wochen wieder ist, ist das allerdings erheblich anders.

Die Freinacht wird immer öfter als Vorwand genommen, um derbe »Scherze« mit seiner Umwelt zu treiben. Dabei schlagen Jugendliche auch über die Stränge. Was vermeintlich witzig ist, wird so schnell zu Vandalismus und Sachbeschädigung. In der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai des vergangenen Jahres registrierte die Münchner Polizei knapp 60 Fälle. Die Vergehen reichten von Schmierereien an Gebäuden über gezündete Böller in Briefkästen, abgerissene Scheibenwischer und abgetretene Außenspiegel, den Missbrauch eines Autos als Trampolin und ausgehobene Gullydeckel bis hin zu einer brennenden Chemietoilette.

Münchner Polizei fährt zweigleisig: Aufklärung und verstärkte Kontrollen

Da hört der Spaß dann allerdings längst auf, denn die Beschädigungen summieren sich auf erhebliche Beträge und ein ausgehobener Gullydeckel ist im Amtsdeutsch ein »gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr«, gemeinhin aber nichts anderes als lebensgefährlich. »Oftmals war es nur glücklichen Umständen zu verdanken, dass dieses Verhalten zu keinen schweren Unfällen führte«, bilanziert die Münchner Polizei zu den Ereignissen im vergangenen Jahr.

Sie setzt darauf, dass junge Leute, die glauben, mit solchen Aktionen die Tradition zu pflegen, zur Einsicht kommen. Die Freinacht ist kein Freibrief.

Einsicht ist gut, Kontrolle ist besser: Auch heuer werden in diesem Zusammenhang von der Polizei wieder verstärkt Kontrollen durchgeführt. Sollten dabei Straftaten wie Brandstiftungen, Diebstähle, Schmierschriften, Sachbeschädigungen oder sonstige (gefährdende) Aktionen festgestellt werden, so müssen die Verursacher mit einer Strafanzeige rechnen und haben die strafrechtlichen Folgen in vollem Umfang zu tragen. Ebenso müssen sie für zivilrechtliche Schadensersatzforderungen, die oftmals eine empfindliche Höhe erreichen können, geradestehen.

Wem die traditionellen Streiche nicht spektakulär genug erscheinen, der sollte lieber ganz darauf verzichten und vielleicht in den Mai tanzen. Macht sicher auch viel mehr Spaß.

Artikel vom 16.04.2016
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