Wann haftet ein Händler? Nützt eine Garantie?

München · Gebrauchtwagenkauf

Eine Gebrauchtwagenuntersuchung im ADAC Prüfzentrum München schützt vor Überraschungen.	Foto: ADAC

Eine Gebrauchtwagenuntersuchung im ADAC Prüfzentrum München schützt vor Überraschungen. Foto: ADAC

München · Tritt nach dem Kauf eines Gebrauchten vom Händler ein Defekt am Fahrzeug auf, ist der Besitzer der Misere nicht schutzlos ausgeliefert. Unter der sogenannten »Sachmängelhaftung« hat der Gesetzgeber den Verbrauchern zahlreiche Rechte eingeräumt.

Beispiel: Drei Monate nach Fahrzeugkauf bleibt der neue Besitzer mit seinem Wagen liegen. Grund: Getriebeschaden. Muss er für die Reparaturkosten aufkommen? »Nein«, sagen die ADAC Juristen. Im vorliegenden Fall kann sich der Käufer auf die Sachmängelhaftung berufen. Das Gesetz legt fest, dass ein Händler beim Gebrauchtwagenverkauf mindestens ein Jahr für Sachmängel gerade stehen muss.

In den ersten sechs Monaten geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Defekt bereits bei der Übergabe vorlag. Danach ist der Käufer in der Beweispflicht. Im Fall des Motorschadens muss der Händler kostenlos nachbessern. Dazu hat er in der Regel zwei Versuche. Weigert er sich oder bringt das Fahrzeug nicht in Schuss, kann der Preis gemindert werden. Im Extremfall kann der Kunde vom Kaufvertrag sogar zurücktreten. Wichtig: Unter Privatpersonen kann die Regelung durch den Zusatz »das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft« außer Kraft gesetzt werden.

Vorteile der Gebrauchtwagen-Garantie

Im Gegensatz zur Sachmängelhaftung ist eine Garantie gesetzlich nicht vorgeschrieben. Oft bieten Händler die Fahrzeuge jedoch mit einer Gebrauchtwagen-Garantie an, die teils zusätzlich abgeschlossen werden kann oder im Kaufpreis enthalten ist. Vorteil: Bei dieser Leistung ist es egal, wann der Mangel aufgetreten ist. Der ADAC empfiehlt, gleich zu Beginn die Bedingungen durchzulesen. Denn es kann durchaus passieren, dass eine Garantie anfallende Reparaturkosten gar nicht oder nur bestimmte Bauteile sowie eine Selbstbeteiligung einschließt.

Sicherheit durch Fahrzeugcheck

Gerade beim Fahrzeugkauf ist ein unabhängiger Expertenrat Gold wert. Mit einer ausführlichen Gebrauchtwagenuntersuchung im ADAC Prüfzentrum München kann man sich viel Ärger ersparen. Die Techniker untersuchen sämtliche Fahrzeugkomponenten und decken selbst verdeckte Mängel auf. Zum Schluss gibt es ein Prüfprotokoll, das den Gesamtzustand des Fahrzeugs schwarz auf weiß dokumentiert. Übrigens: Die Untersuchung schützt auch Händler vor Ansprüchen aus der Sachmängelhaftung, da belegt wird, dass zum Übergabezeitpunkt kein Mangel vorlag.

Das ADAC Prüfzentrum befindet sich in der Ridlerstraße 35 im Münchner Westend, direkt am Mittleren Ring.

Infos und Termine unter Telefon 089 / 5 19 51 88, E-Mail: pruefzentrum@sby.adac.de

Artikel vom 06.04.2016
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