Stadt ignoriert Gerichtshinweis zum Ausbau der Maikäfersiedlung

»Gnadenlose Bürokraten«

Berg am Laim · Die beiden CSU-Stadträte, Walter Zöller und Hans Wolfswinkler fordern vom Münchner Planungsreferat eine Überplanung der »Maikäfersiedlung« im Bereich der Hauseigentümer, die einen umgebungsverträglichen Dachgeschossausbau ermöglicht.

Seit acht Jahren ignoriert das Planungsreferat einen Hinweis des Verwaltungsgerichtes München, dass eine Überplanung in der Maikäfersiedlung dringend angebracht sei, um den Eigentümern einen den heutigen Ansprüchen gerecht werdenden Ausbau zu ermöglichen.

Weil dies nicht geschehen ist, sollte die Familie Dreher (zwei Kinder) ihre geschmackvoll und niemanden störende Dachgaube an ihrem Haus an der Bad-Kissingen-Straße 69 zwangsweise bis zum 16. August 2001 zurückbauen. Durch diesen von keinem vernünftigen Menschen nachvollziehbaren Bürokratenakt ginge der Familie dringend benötigter Wohnraum verloren. Eine Nachbarsfamilie mit drei Kindern muss sich jetzt auf dem schon katastrophalen Münchner Wohnungsmarkt ein neues Zuhause suchen.

Mit einer Unterschriftenliste von 30 Anwohnern richtete sich Herr Dreher an den Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags. Bis hier eine Empfehlung getroffen wird, will die Planungsbehörde auf Zwangsmaßnahmen verzichten.

Stadtrat Hans Wolfswinkler: „Die Probleme der Maikäfersiedlung sind in Berg am Laim jahrzehntelang bekannt. Die GWG reisst ab und plant neu. Die Eigentümer in der Reichsheimstättensiedlung dulden weiterhin unzumutbare Wohnraumverhältnisse in den Obergeschossen. Bereits vor mehr als 20 Jahren hat ein Bezirksausschussmitglied diese baulichen Verhältnisse als „Hasenställe“ bezeichnet.

Stadtrat Walter Zöller, Planungssprecher und stv. Fraktionsvorsitzender: „Die Stadt München muss ihre Verwaltungsakte zuständigkeitshalber immer von dieser Kammer des Verwaltungsgerichts überprüfen lassen. Deshalb müssen solche deutlichen Hinweise des Gerichtes auch beachtet werden. Völlig widersinnig wäre es, wenn der Eigentümer jetzt die Dachgaube zurückbauen müsste und diese nach einer Überplanung doch genehmigungsfähig wäre.“

Während die GWG ihren Bereich mit einem Architektenwettbewerb neu beplant, ist die Zeit bei den Eigentümern der Häuschen aus der Reichsheimstättensiedlung stehen geblieben. Die Raumgrößen und Raumhöhen lassen eine familiengerechte Bewohnung nach heutigen Maßstäben kaum zu.

So hat bereits 1993 das Verwaltungsgericht München in einem Prozeß der Stadt München ins Protokoll geschrieben: „Von seiten der Kammer wird darauf hingewiesen, dass infolge des Zuschnitts und der Größe die Häuser nach Auffassung der Kammer dringend eine Überplanung in der Weise angebracht sei, dass ein behutsamer städtebaulich verträglicher Ausbau ermöglicht wird, der den heutigen Ansprüchen gerecht werde“ (Az: M 8K 92.4947).

Dies ist nicht geschehen. Dafür werden Eigentümer – die allerdings ohne Genehmigung – einen Ausbau vorgenommen haben, zum Rückbau mit Zwangsmitteln verpflichtet. N. F.

Artikel vom 29.08.2001
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