»Bodycams« gegen Gewalttäter

Bundespolizei erprobt Körperkameras am Münchner Hauptbahnhof

Die »Bodycams« werden seit Freitag (19. Februar 2016) auch von den Bundespolizisten am Münchener Hauptbahnhof eingesetzt.	Foto: BPol

Die »Bodycams« werden seit Freitag (19. Februar 2016) auch von den Bundespolizisten am Münchener Hauptbahnhof eingesetzt. Foto: BPol

München · Die Bundespolizei erprobt seit Ende Februar am Münchner Hauptbahnhof den Einsatz von mobilen Körperkameras.

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Dabei handelt es sich um kleine Videokameras, die an einer Weste angebracht sind und nur bei bestimmten Einsatzsituationen eingeschaltet werden.

Die Bodycams sollen Gewalttäter abschrecken und somit Polizisten vor Übergriffen schützen. Hierzu sagte der Leiter der Bundespolizeiinspektion München Jürgen Vanselow: »Die zunehmende Gewalt und Respektlosigkeit gegenüber der Polizei verlangt nach einem zusätzlichen Schutz für unsere Beamtinnen und Beamten. Ich verspreche mir durch die Videokameras eine präventiv-abschreckende Wirkung gegen Gewalttäter. Zudem erhoffe ich mir mit Blick auf den zusätzlichen Videobeweis eine qualifizierende Beweisführung in Strafverfahren.«

Zwei Kamerasysteme (Brust- und Schulterkamera) gehören in den nächsten zwölf Monaten zur Ausstattung von ausgewählten Bundespolizisten am Münchner Hauptbahnhof. Speziell geschult und mit einer zusätzlichen Funktionsweste ausgestattet, nehmen diese Beamtinnen und Beamten freiwillig an der Erprobungsphase teil.

Die Kameras werden nur bei konkreten Einsatzsituationen, beispielsweise im Zusammenhang mit der Kontrolle von konfliktbereiten Personen, eingeschaltet. Sie kommen nur in öffentlich zugänglichen Orten zum Einsatz, vorwiegend am Münchner Hauptbahnhof. Die Bodycams können aber anlassbezogen auch an allen anderen Bahnhöfen und Haltepunkten oder auch in S-Bahnen und Zügen eingesetzt werden.

An den Funktionswesten ist deutlich sichtbar die Aufschrift »Videoüberwachung« angebracht. Eine rot blinkende LED-Leuchte zeigt die Videoaufnahme an.

Der aufnehmende Beamte kann die Videoaufnahme starten und beenden. Er kann eine aufgenommene Sequenz aber nicht löschen. Nach einem Einsatz oder dem Dienstende entscheidet ein Vorgesetzter über die Löschung oder die Speicherung von Aufnahmen. Aufzeichnungen werden nur in den Fällen gespeichert, wo diese zur Beweissicherung in einem etwaigen Strafverfahren von Bedeutung sein können. Im Zuge der Erprobung soll die Akzeptanz bei den Bundespolizeibeamtinnen und Bundespolizeibeamten aber auch der Öffentlichkeit festgestellt werden. Die Testphase ist auf ein Jahr angelegt. Die Bodycams kommen in den Bahnhöfen in Köln, Düsseldorf, Berlin, Hamburg und München zum Einsatz.

Artikel vom 28.02.2016
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