ADAC: Kettenpflicht durch Schilder gekennzeichnet

An Schneeketten denken

Auf Gebirgsstraßen besteht häufig Schneekettenpflicht.	Foto: ADAC

Auf Gebirgsstraßen besteht häufig Schneekettenpflicht. Foto: ADAC

München · Ausflügler und Winterurlauber, die auf höhergelegenen Bergstrecken und Pässen unterwegs sind, sollten Schneeketten dabei haben. Darauf weist der ADAC hin.

Die Traktionshilfen sind vor allem dann unentbehrlich, wenn Autofahrer schneebedeckte Steigungen zu bewältigen haben oder auf Fahrbahnen mit dicker und geschlossener Schneedecke unterwegs sind.

Vor Fahrtantritt informieren

Die Ketten müssen grundsätzlich auf die Räder der Antriebsachse montiert werden. Bei Allradfahrzeugen sollten Autofahrer den Empfehlungen des Herstellers folgen.

Der Automobilclub rät, die Ketten möglichst frühzeitig aufzuziehen. Hat sich ein Fahrzeug im Schnee festgefahren, ist die Montage mühsam und zeitraubend. Im Idealfall üben Autofahrer das Aufziehen der Ketten vor dem ersten Einsatz in der heimischen Garage. Verpflichtend ist das Anlegen der Schneeketten, wenn es durch das entsprechende, blaue Schild mit weißem Schneekettensymbol vorgeschrieben wird. Mit aufgezogenen Ketten dürfen Autofahrer nur mit maximal Tempo 50 unterwegs sein und Systeme wie die Antischlupfregelung oder ESP sollten dann ausgeschaltet sein. Hintergrund ist, dass Räder mit aufgezogenen Ketten meist einen höheren Schlupf haben, um Vortrieb zu erzeugen.

Sind ASR und ESP nicht abschaltbar, kann der Antrieb vielfach auf ein »Winterprogramm« umgeschaltet werden. Sind Autofahrer auf entsprechenden Strecken ohne die vorgeschriebene Ausrüstung unterwegs, drohen Bußgelder.

Der ADAC empfiehlt Autofahrern, sich vor Fahrtantritt über die jeweiligen Bestimmungen und die aktuelle Lage im Zielland zu erkundigen. Informationen und laufend aktualisierte Verkehrsmeldungen sind unter www.adac.de, Rubrik »Reise & Freizeit«, Menüpunkt »Verkehr«, abrufbar.

Mieten statt kaufen

In den ADAC Geschäftsstellen sowie in vielen Vertretungen gibt es für Club-Mitglieder hochwertige Kettensätze, die den Prüfkriterien des TÜV und der österreichischen Ö-Norm entsprechen. Werden sie nicht gebraucht und ist die Verpackung noch versiegelt, können sie zurückgegeben werden und der Kaufpreis wird erstattet. Verrechnet wird lediglich eine Servicegebühr von drei Euro pro Tag bzw. 15 Euro pro Woche. Solange vorrätig sind Ketten für alle gängigen Reifenformate erhältlich. Weitere Infos in den ADAC ­Geschäftsstellen und unter ­Telefon 0 89 / 5 19 50.

Sie haben eine Frage an die ADAC-Experten? Dann schreiben Sie uns! Per Post an ADAC Südbayern, Stichwort »Leserfrage«, Postfach 20 01 44, 80001 München oder per E-Mail an leserfrage@sby.adac.de

Artikel vom 12.02.2016
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