Rauchwarnmelder

München · Feuerwehr überprüft Geräte nicht

München · Aus aktuellem Anlass weist die Branddirektion der Stadt München darauf hin, dass es keine Überprüfungen von Rauchwarnmeldern seitens der Feuerwehren gibt.

In den Medien sind in der vergangenen Zeit vermehrt Berichte erschienen, in denen bekannt geworden ist, dass sich Personen als Feuerwehrmänner ausgeben haben und sich so Zutritt zu Wohnungen verschafften. Die Überprüfung von Rauchwarnmeldern obliegt grundsätzlich dem Eigentümer beziehungsweise dem Nutzer der Wohnung und keiner Behörde. Hausverwaltungen können im Rahmen von Wartungsverträgen Firmen beauftragen, die diese Überprüfungen vornehmen. Eine Rauchwarnmelderpflicht in Bayern besteht für Wohnungen in Bestandsgebäuden erst ab dem Stichtag 1. Januar 2018. Es werden auch keine Feuerlöscher von der Feuerwehr überprüft. Lediglich im Rahmen von Begehungen und Überprüfungen durch Kollegen vom Vorbeugenden Brandschutz werden abgelaufene Prüfplaketten beanstandet. Eine Überprüfung von Feuerlöschern wird im Rahmen von Wartungsverträgen eigenverantwortlich von Fachfirmen durchgeführt.

Artikel vom 25.01.2016
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