Patienteverfügung

Ottobrunn · Infoveranstaltung des Hospizkreises

Ottobrunn · Ein Unfall – ein Schlaganfall - eine schwere Erkrankung – plötzlich kann man sich nicht mehr äußern und seinen Willen kundtun.

Wie kann ich vorsorgen, wenn ich meine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbständig regeln kann? Wer vertritt meine Wünsche und Vorstellungen, wenn ich selbst nicht mehr entscheiden kann?

Viele Menschen haben eine ungefähre Vorstellung, was in solch einer Situation medizinisch mit Ihnen geschehen oder nicht geschehen soll, können sich aber nicht dazu entschließen, dies in einer Patientenverfügung schriftlich niederzulegen. Zudem besteht häufig große Unsicherheit im Zusammenhang mit der Erstellung der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Der Hospizkreis Ottobrunn e. V. greift diese Themen regelmäßig mit den Wohnstiften vom KWA in Ottobrunn auf. Die nächste öffentliche Informationsveranstaltung findet im KWA Stift Brunneck statt.

Barbara Mallmann, Leiterin des Hospizkreises e.V., wird erläutern, was bei der Erstellung einer Patientenverfügung sowie einer Vorsorgevollmacht zu beachten ist. Im Anschluss an den Vortrag steht die Referentin für Fragen gerne zur Verfügung. Vordrucke können gegen eine geringe Schutzgebühr erworben werden. Der Vortrag findet am Donnerstag, 28. Januar, um 19 Uhr im KWA Stift Brunneck (Café), Cramer-Klett-Straße 1, 85521 Ottobrunn statt.

Um Voranmeldung bei der Rezeption unter Tel. 089 60 01 40 wird gebeten.

Artikel vom 20.01.2016
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